Umbenennung: Diese Straßennamen sollen bundesweit verboten werden

Viele Verkehrsschilder stehen an einer viel befahrenen Straße.
Symbolbild © imago/Panthermedia

Bestimmte Straßennamen sollen bald bundesweit verboten werden. Dies hätte eine weitreichende Umbenennung zur Folge. Um welche Namen es sich handelt und wieso sie verboten werden sollen, erfahrt ihr in diesem Artikel.

Eine bestimmte Gruppierung fordert die Umbenennung einiger Straßen, sodass bestimmte Straßennamen durchaus bald bundesweit verboten werden könnten. Dabei geht es um einen wichtigen Grund. Welche Namen betroffen sind und wieso sie verboten werden sollen, lest ihr in diesem Artikel.

Wieder ein großes Thema

Versank das Thema bisher neben anderen großen Aufregern und Diskussionen, ist es spätestens seit dem 7. Oktober 2023 wieder aktuell: der Antisemitismus. Immer wieder gibt es Gruppierungen und Parteien, welche die Verbrechen an den Juden im Dritten Reich leugnen oder kleinreden. Doch ein weiteres übles Ausmaß nahm der Antisemitismus mit dem Angriff der Hamas auf Israel. Unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit werden Menschen jüdischen Glaubens attackiert und die Gräueltaten der Terroristen kleingeredet. Nun fordert die Organisation „Grüne Jugend“ jedoch ein deutliches Zeichen von Deutschland.

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Diese Straßennamen sollen verboten werden

Zum ersten Jahrestag des Hamas-Angriffs auf Israel am 7. Oktober 2024 sollen die Straßennamen sämtlicher Menschen, die Antisemiten waren, zu anderen Namen geändert werden, so die Grüne Jugend. Die vergebenen Straßennamen sollen an große Menschen erinnern, die maßgeblich zur Kultur Deutschlands beigetragen haben. Dazu gehören große Künstler, Dichter, Religionsgelehrte und Politiker. Und genau da ist das Problem: Bekannte Persönlichkeiten wie Richard Wagner, Theodor Fontane und Martin Luther sind laut der Grünen Jugend Antisemiten gewesen. So soll beispielsweise Richard Wagner mit dem NS-Regime sympathisiert haben. Fontane soll sich mehrfach antisemitisch geäußert haben.

Bislang findet die Grüne Jugend für diesen Vorschlag jedoch wenig Anklang. Der Antisemitismus-Beauftragte der Hessischen Landesregierung, Uwe Becker, mahnte zur Verhältnismäßigkeit. Die Straßennamen einfach zu verbieten und umzubenennen, würde das eigentliche Problem nicht lösen. Außerdem würde die Maßnahme in keinem Verhältnis stehen und kann nicht einfach so erfolgen. Die Umbenennung muss von den Ortsbeiräten auf den Weg gebracht werden.