Verbotene Kostüme an Fasching: Bußgelder bis zu 10.000 Euro drohen

Karlsruhe Insider: Ärger beim Feiern.

An Fasching steigen ganz viele Feiernde in die verschiedensten Kostüme, um nicht sofort enttarnt zu werden. Schließlich sollte alles ja friedlich und mit Freude stattfinden.

Ganz besonders machte es jetzt wieder nach Corona besonders Spaß, sich zu verkleiden und sich in die Menge zu begeben. Schließlich wurde durch die Corona-pandemie zahlreiche Veranstaltungen abgesagt.

Nun sinken die Zahlen weiter, in den meisten Läden herrscht schon die 3G-Regel, und so bleiben nicht viele Menschen zuhause.

Wenn es auch nicht der ganz große rahmen ist, aber Baden-Württemberg freut sich auf die Faschingszeit genau wie die Bayern.

Aber Verkleidung ist nicht gleich Verkleidung: So sollte es möglichst vermieden werden, mit einer stilechten Polizeiuniform aufzulaufen, denn dies erfüllt bereits den strafbaren Umstand der Amtsanmaßung.

Lesen Sie auch
Fans rasten komplett aus: So will Pietro Lombardi sein Kind nennen

Es gibt zig andere Möglichkeiten, sich auf originelle Art zu verkleiden. Auch als Bankräuber darf man sich verkleiden, doch hier sollte man vorsichtig sein und sich nicht erwischen lassen, denn sonst ist die Faschingszeit viel schneller beendet als einem lieb ist.

Absolut verboten sind verschiedene Symbole wie das Hakenkreuz, die SS-Zeichen und andere ähnliche Zeichen, welche verboten sind und unter Umständen sogar mit einer Haftstrafe enden.

Es gibt viele Möglichkeiten, sich zu verkleiden, Hauptsache, man macht nichts Verbotenes, dann kann die Freude grenzenlos sein.