Verfolgung in Karlsruhe: 15 Personen ohne Mundschutz fliehen vor Polizei

ARCHIV - Foto: Fabian Geier

Karlsruhe-Insider: Ein 59 Jahre alter Mann flüchtete in der Silvesternacht gegen 0.15 Uhr in Karlsruhe vor einer nahenden Polizeistreife.

In der Folge kam es zu Widerstandshandlungen und der Verdächtige musste unter Anwendung unmittelbaren Zwangs zu Boden gebracht und gefesselt werden.

Den polizeilichen Feststellungen zufolge hatte eine Streifenbesatzung des Polizeireviers Karlsruhe-Marktplatz bei einer Vorbeifahrt vor einem Anwesen in der östlichen Kaiserstraße eine Gruppe von zwölf bis 15 Personen festgestellt. Keiner habe einen Mund-Nasenschutz getragen und die vorgeschriebenen Mindestabstände seien auch unterschritten gewesen.

Als der Streifenwagen stoppte, seien alle Beteiligten in das Anwesen geflüchtet. Bei der Verfolgung des 59-Jährigen wollte der Mann offenbar die Hauseingangstür zuschlagen, wobei ein nacheilender Polizeibeamter nur durch Hochreißen seiner Arme verhindern habe können, dass er am Kopf verletzt worden sei. In der Folge habe der 59-Jährige aber festgehalten werden können. Er sei über das Polizeiverhalten erbost gewesen und verhielt sich offenbar bezüglich seines Verhaltens uneinsichtig.

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Während die Streife mit der festgehaltenen Person dort verblieb, um weitere Unterstützung der Kollegen abzuwarten, sei der 59-jährige Mann unvermittelt die Treppe hoch geflüchtet, wobei er den Schilderungen nach wieder eingeholt, unter Anwendung von Zwangsmaßnahmen zu Boden gebracht und mit Handschließen gefesselt werden konnte.

In dessen Wohnung stellten die Beamten bereitgelegte Feuerwerkskörper und einen abgelaufenen Personalausweis sicher. Darüber hinaus gab es offenbar auch Hinweise auf eine von ihm veranstaltete Party für bis zu zwölf Personen.

Der Beschuldigte kam nach Durchführung der polizeilichen Maßnahmen wieder auf freien Fuß. Die polizeilichen Ermittlungen gegen ihn erstrecken sich nun neben möglichen Verstößen gegen die Corona-Verordnung unter anderem auch wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. /ots