Beliebtes Getränk zurückgerufen: Explosionsgefahr beim Öffnen

Frau schaut auf Regal voller Getränke.
Symbolbild

Derzeit kursiert eine wichtige Kundeninformation. Wieder einmal wird ein beliebtes Getränk zurückgerufen, denn beim Öffnen besteht Explosionsgefahr.

Es gibt einen erneuten deutschlandweiten Rückruf. Ein Getränk sollte wegen Explosionsgefahr nicht geöffnet werden. Grund dafür ist die Nachgärung.

Wichtige Kundeninformation

Derzeit ist ein Getränk von einem Rückruf betroffen. Es besteht eine Explosionsgefahr wegen Nachgärung. Dies zieht ein weiteres Problem nach sich.

Wein ist ein beliebtes Getränk in deutschen Haushalten. In der Regel trinkt der Bürger laut Statistik 20,7 Liter Wein im Jahr. Das Getränk gehört sowohl zu einem gemütlichen als auch zu einem geselligen Abend dazu. Doch Weinliebhaber sollten aktuell aufpassen, denn das Getränk ist von einem Rückruf betroffen. Schon beim Öffnen der Flasche besteht Gefahr.

Getränk darf nicht geöffnet werden

Es ist nicht der erste Getränke-Rückruf in letzter Zeit. Erst im Dezember 2022 musste ein Wodka bei Lidl, Rewe und Kaufland aus dem Verkauf genommen werden. Jetzt ist wieder ein alkoholisches Getränk betroffen. Diesmal ist es ein Wein. Das Weingut Rieger teilte bereits am Samstag, 31. Dezember 2022, mit, dass es bei zwei Wein-Chargen zu einer Nachgärung kam. Kunden, die diesen Wein gekauft haben, sollten ihn somit gleich aus zwei Gründen auf keinen Fall trinken.

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Aufgrund der Nachgärung können die Flaschen explodieren. „Durch die entstehende Kohlensäure kann es zu einem Überdruck auf der Flasche führen, woraus eine Bombagegefahr resultiert“. So informiert das Weingut Rieger in einer Stellungnahme zu dem Rückruf. Im Rahmen einer Eigenkontrolle stellte das Weingut fest, dass einzelne Flaschen eine Trübung aufweisen und eine alkoholische Nachgärung auf der gefüllten Flasche stattfand.

Zwei Sorten sind von dem Rückruf betroffen

Das Weingut, mit Sitz im baden-württembergischen Buggingen, bittet seine Kunden darum, den betroffenen Wein zurückzugeben oder nach Rücksprache zu entsorgen. Den Kaufpreis bekommen sie selbstverständlich erstattet.

Gleich zwei Weinsorten sind von dem Rückruf betroffen. Der Weinhersteller gibt die Details dazu bekannt.

Name: „Zero Weiss“ – entalkoholisierter Weißwein
Rebsorte: Riesling, Müller-Thurgau, Muskateller
Inhalt: 0,75 Liter
Losnummer 11-22
EAN: 4260 1781 2085 5

Name: „Zero Rot“ – entalkoholisierter Rotwein
Rebsorte: Regent, Spätburgunder
Inhalt: 0,75 Liter
Losnummer 12-22
EAN: 4260 1781 2086 3

Wein auf keinen Fall öffnen und trinken. Der Rückruf erfolgt aufgrund der Explosionsgefahr. Darüber hinaus kann der Wein durch die Nachgärung auch Alkohol enthalten, obwohl das Produkt eigentlich alkoholfrei ist.