Bis zu 50.000 Euro Strafe: Fataler Fehler beim Pflanzen gießen

Ältere Frau gießt Blumen in ihrem Garten
Symbolbild © istockphoto/Igor Vershinsky

Sommerzeit ist Gartenzeit. Allerdings gibt es einen fatalen Fehler beim Pflanzen gießen, den immer mehr Leute begehen. Das steckt dahinter.

Ganz besonders im Sommer erfreuen sich die Menschen an ihren Gärten, – dabei ist es ganz egal, ob nur zum Grillen, Blumen pflanzen, oder aber um eigenes Gemüse anzubauen. Allerdings gibt es einen fatalen Fehler beim Pflanzen gießen, der bis zu 50000 Euro Strafe kosten kann.

Fataler Fehler

Dass man Fehler beim Pflanzen gießen machen kann, wissen wohl nur die wenigsten. Allerdings gab es dazu bereits im vergangenen Jahr gehörige Bußgelder und auch dieses Jahr kann wieder sehr teuer werden. Gärtner uns Besitzer von Gärten sollten darauf achten, und ihre bunten Blumen, Gemüse, Obst oder Büsche lediglich gemäß dieser Beschlüsse gießen.

Grund dafür ist die Trockenheit, welche auch in diesem Jahr wieder in Deutschland wütet. Dadurch kommt es zu fatalen Fehlern beim Pflanzen gießen, welche geahndet werden können. Denn um die Versorgung mit Wasser zu sichern, haben viele Gemeinden beschlossen, das Gießen der Pflanzen in den Gärten zu bestimmten Zeiten zu verbieten. Dadurch sollen die Wasserbestände des Grundwassers, aber auch in Seen und Flüssen geschützt werden. Das sogenannte oberirdische Wasser darf nicht mehr verwendet werden. Ähnliche Gesetze gab es bereits im vergangenen Jahr für die Landkreise Bayern, Hessen und Sachsen.

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Kein Wasser entnehmen

In diesem Jahr darf man den fatale Fehler beim Pflanzen gießen unter anderem nicht in bestimmten Landkreisen in Sachsen-Anhalt machen. So ist es in der Altmark in den Landkreisen Salzlandkreis und Salzwedel untersagt worden. Hier darf niemand mehr das Wasser aus künstlich angelegten Baggerseen und ähnlichen Gewässern entnehmen. Der Grund für die Entnahme ist dabei egal. Es ist strikt untersagt. So kann es schnell zu einem fatalen Fehler beim Pflanzen gießen kommen, wenn man dieses Verbot nicht kennt.

Die Regel betrifft dabei meist bestimmte Tageszeiten zwischen 10 und 19 Uhr. Wer sich daran nicht hält, muss mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen.