Ekel: In diesen bekannten Produkten sind jetzt Insekten drin

Insekt wird im Supermarkt gehalten
Symbolbild © istockphoto/rawintanpin

Ganz schön eklig! In vielen bekannten Produkten werden jetzt Insekten verwendet. Die Meinungen zu dieser Neuerung gehen weit auseinander. Hier gibt es alle Informationen dazu.

Der ein oder andere dürfte in Zukunft beim Einkaufen ganz genau hinschauen. Denn in vielen bekannten Produkten befinden sich jetzt Insekten. Das müssen Verbraucher darüber wissen.

Meinungen gehen auseinander

Seit die Europäische Union vor rund eineinhalb Jahren beschlossen hat, dass Insekten als Lebensmittel zulässig sind, gibt es unterschiedliche Reaktionen darauf. Seither dürfen unter anderem Heuschrecken und Mehlwürmer auch in Deutschland in der Produktion eingesetzt werden. Für die meisten Deutschen ist diese Vorstellung nach wie vor befremdlich. Allerdings befinden sich bereits jetzt Insekten in ausgewählten bekannten Produkten, bei denen man es nicht vermuten würde. Gerade die Naschkatzen unter euch sollten aufmerksam sein.

Farbstoffe aus Insekten

Tatsächlich ist es schon einige Jahre lang üblich, dass gewisse Farbstoffe für die Lebensmittelindustrie aus Insekten gewonnen werden. Der rote Farbstoff Karmin wird von den sogenannten Scharlachschildläusen gewonnen, indem diese zunächst getrocknet und anschließend ausgekocht werden. Zu finden ist der tierische Farbstoff in zahlreichen Süßigkeiten wie etwa M&Ms oder Trollis Sauren Glühwürmchen. Und auch Schellack ist ein prominentes Beispiel für ein Produkt, das von Insekten stammt und bei Lebensmitteln zum Einsatz kommt. Die harzähnliche Ausscheidung der sogenannten Lackschildläuse gibt etwa den Fererro Kinder Schoko-Bons und Bunten Kakaolinsen von Milka ihren typischen Glanz.

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Kennzeichnung auf Lebensmitteln

Egal, ob nur bestimmte Stoffe aus Insekten oder gar zerkleinerte Mehlwürmer oder Heuschrecken in einem Produkt enthalten sind. Die tierischen Zusätze müssen laut EU auf der Verpackung bei den Inhaltsstoffen ausgewiesen werden. Achtet künftig daher unter anderem auf Positionen wie „E 120“, „Karmin“, „Roter Karmin“ oder „E904“ für Schellack. Bei verarbeiteten Insekten muss deren Form (zum Beispiel Pulver) sowie deutscher und lateinischer Name angegeben sein. Ebenfalls wichtig zu erwähnen ist, dass Insektenbestandteile keineswegs in Produkten vorkommen dürfen, die als vegetarisch oder vegan gekennzeichnet sind. Wer also auf Nummer sicher gehen will, kann künftig einfach nach diesen Labels Ausschau halten.