Extra-Zahlung: Weihnachtsgeld steht an – wer sich freuen kann

Weihnachtsgeld-Auszahlungen
Symbolbild

Demnächst stehen die Auszahlungen zum Weihnachtsgeld in vielen Unternehmen an. Das Geld kommt schon Ende November bei den Empfängern an. Das wird sicherlich jeden freuen.

Noch im November bekommen viele Weihnachtsgeld. Die Extra-Zahlung wird viele erfreuen und landet mit dem nächsten Gehalt auf dem Konto.

Fakten zum Weihnachtsgeld

In zahlreichen Betrieben herrscht Hochsaison, denn vor Weihnachten ist immer viel los in den Unternehmen. Für die Angestellten bedeutet das Stress, aber auch etwas Vorfreude. Viele erhalten in Kürze ihre Extra-Zahlung in Form von Weihnachtsgeld.

Bei vielen Konzernen ist es völlig normal, dass die Sonderzahlung zusammen mit dem Novembergehalt aufs Konto kommt. Entweder kommt es dann zu Beginn des Monats oder zum Anfang Dezember beim Empfänger an.

Wer hat Anspruch auf Weihnachtsgeld?

In Deutschland ist diese Extra-Zahlung keine Pflicht, oder gesetzlich vorgeschrieben. Das heißt, dass nur in bestimmten Fällen die Arbeitnehmer einen Anspruch auf das Geld haben. Dies ist aus Arbeits- oder Tarifverträgen ersichtlich.

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Wenn dort die Sonderzahlung vermerkt ist, dann haben die Arbeitnehmer auch einen Anspruch darauf, es zu erhalten. Laut dem Statistischen Bundesamt werden im Durchschnitt 2.747 Euro als Weihnachtsgeld an Tarifbeschäftigte ausgezahlt.

Beim Arbeitgeber nachfragen

Wer weder in seinem Arbeitsvertag einen Vermerk findet, noch tariflich beschäftigt ist, kann durchaus seinen Arbeitgeber fragen. Dann müsste der Arbeitsvertrag, wenn man sich auf ein Weihnachtsgeld einigt, entsprechend geändert werden.

Das kann sich lohnen, denn die Chancen sollen bei Nicht-Tariflern bei über 40 Prozent liegen, dass ihr Arbeitgeber der Sonderzahlung zustimmt, so das Bundesamt. In jedem Fall lohnt es sich zu prüfen, ob eventuell wirklich ein Anspruch schon besteht.