Krankenschein verschwindet – Das müssen Arbeitnehmer beachten

Krankenschein beim Arzt.
Symbolbild © istockphoto/Ralf Liebhold

Der Krankenschein steht kurz vor seinem Ende. Schon ab Januar soll die Krankschreibung deutlich einfacher werden. Das müssen Arbeitgeber unbedingt beachten!

Wer bisher nicht gerne zum Arzt gegangen ist, wird die Nachricht freuen. Der Krankenschein soll jetzt frei Haus kommen.

Korrekte Krankschreibung

Wenn der Kopf wehtut, der Hals kratzt und die Nase läuft, gilt für die meisten Arbeitnehmer der erste Weg zum Hausarzt. Nach ein paar Stunden im Wartezimmer bekommt man neben dem Rezept die Krankenscheine ausgehändigt, die man dann noch zum passenden Adressaten schicken muss.

Wer sich rechtzeitig krankschreiben möchte, muss dieser Vorgehensweise folgen. Das neue Verfahren in Verbindung mit der Krankmeldung, kann alles verändern. Doch bisher gibt es ein paar Startschwierigkeiten.

Papierfreie Krankmeldung, so geht’s

Ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit hat der Arbeitnehmer die Pflicht, dem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt vorzulegen. Im Grunde genommen hat der Chef aber das Recht, ab dem ersten Tag eine Krankschreibung zu fordern. Dafür bekommt der Arbeitnehmer drei Bescheinigungen vom Arzt. Eine Krankschreibung für die persönlichen Unterlagen, eine für die Krankenkasse und eine dritte für den Arbeitgeber.

Die Bundesregierung möchte diesen Vorgang digitalisieren und vereinfachen. Zukünftig soll alles online ablaufen. Der Arzt schickt die Krankmeldung an Arbeitgeber und Krankenkasse. So kann der Chef online die Krankmeldung abrufen. Der Arbeitnehmer ist aus der Pflicht. Im Laufe des nächsten Jahres soll die Möglichkeit für Arbeitnehmer hinzukommen, sich selbst eine Kopie in die digitale Patientenakte speichern zu lassen.

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Für wen gilt das neue Verfahren?

Das geänderte Verfahren ist nur für die gesetzlich krankenversicherten gültig. Unverändert bleibt das Vorgehen für Privatversicherte. Auch Minijobber und beihilfeberechtigte müssen den gewohnten Krankenschein vorliegen. Die Ursache ist einfach. Privat Ärzte nehmen an dem Verfahren noch nicht flächendeckend teil.

Im vergangenen Jahr gab es eine Pilotphase an der sich Ärzte und Krankenkassen Beteiligten. Im Januar 2022 hatten viele Praxen noch nicht die notwendige Ausstattung. Die kassenärztliche Bundesvereinigung, KBV, vermeldet dass mittlerweile knapp 80 Prozent aller Krankschreibungen elektronisch verschickt werden.

Schwierigkeiten in der Umsetzung

An dem neuen Verfahren nehmen ab kommenden Januar auch die Arbeitgeber teil. Kritik wird von der kassenärztlichen Bundesvereinigung geübt. Das Vorstandsmitglied Doktor Thomas meint, dass wenige Arbeitgeber von dem neuen Verfahren wissen. Außerdem seien Sie organisatorisch noch nicht in der Lage, dieses umzusetzen.