Neue Regelung für Kunden: Pfand-Chaos droht in Deutschland

Pfandbon in Hand
Foto: pr

Eine weitere Änderung bezüglich des Pfandes steht an. Die Verwirrung der Kunden ist da bereits vorprogrammiert.

Bezüglich der Pfandauszeichnung in Supermärkten und Discountern geht Deutschland aktuell immer noch einen Sonderweg. Dies soll sich jedoch ändern. Für Kunden könnte das schwierig werden und es droht das nächste Pfand-Chaos.

Pfand-Regelung in Deutschland sorgt immer wieder für Diskussionen

Das war auch vor wenigen Wochen wieder der Fall. Die klare Entscheidung vom Europäischen Gerichtshof steht jedoch noch aus. Aktuell steht das Thema separate Pfandauszeichnung im Fokus. Bisher erfolgten die Pfandauszeichnungen bei Supermärkten und Discountern immer separat. So ist es im deutschen Einzelhandel üblich.

Doch in der letzten Woche verhandelte der Europäische Gerichtshof darüber, ob bei Getränkegebinden der Pfandwert inklusive des Gesamtverkaufspreises angegeben sein muss oder, wie in Deutschland bisher, lediglich als separater Betrag ausgewiesen wird. Der Europäische Gerichtshof muss darüber entscheiden, ob die deutsche Praxis nach der EU-Preisangabenverordnung rechtens ist. Das endgültige Urteil steht noch aus. Der Fall der deutschen Pfand-Regelung liegt bereits seit Sommer 2021 beim EuGH.

Deutsche Verbraucher müssen sich auf neues Pfand-Chaos einstellen

Der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) sprach sich bereits zum Thema Pfandpreisauszeichnungen Abmahnungen gegen Händler aus. Der VSW ist ein nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände eingetragener Abmahnverein mit Sitz in Berlin. Das Landgericht in Kiel gab dem Verband recht, das Oberlandesgericht Schleswig jedoch nicht.

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Die endgültige Entscheidung trifft das EuGH. Dort liegt der Fall jedoch bereits seit Sommer 2021. Kürzlich fand wieder eine Verhandlung statt. In dieser wurde auch der Punkt der umweltpolitischen Aspekte thematisiert. Das heißt, dass durch die separate Preisauszeichnung des Pfandbetrages die eindeutige Erkennbarkeit einer Pfandflasche überlagert sein könnte.

So ist die aktuelle Regelung in Deutschland

Die Pfandauszeichnung ist in der deutschen Preisangabenverordnung (PAngV) geregelt. Nach dieser ist es eindeutig. „Wer neben dem Gesamtpreis für eine Ware oder Leistung eine rückerstattbare Sicherheit fordert, insbesondere einen Pfandbetrag, hat deren Höhe neben dem Gesamtpreis anzugeben und nicht in diesen einzubeziehen. Der für die rückerstattbare Sicherheit zu entrichtende Betrag hat bei der Berechnung des Grundpreises unberücksichtigt zu bleiben.“ So heißt es in § 7 PAngV unmissverständlich.

Daraus ergibt sich, dass der Pfandbetrag bei der Berechnung des Gesamtpreises und des Grundpreises unberücksichtigt zu bleiben hat. Seine Höhe ist aber den Verbrauchern separat neben dem Preis für das Erzeugnis und einem eventuellen Grundpreis je Mengeneinheit des Erzeugnisses mitzuteilen.

Urteilt der EuGH jedoch nach der neuen Preisangabenverordnung, muss der Pfandbetrag in den Gesamtpreis einbezogen werden. Dann müssen sowohl stationäre als auch Online-Händler die Preisauszeichnung ihrer angebotenen pfandpflichtigen Waren anpassen.