Schneeglöckchen einfach pflücken: Strafen bis zu 50.000 Euro drohen

Eine Frau pflückt Schneeglöckchen.
Symbolbild © istockphoto/FotoDuets

Beim Spaziergang im Wald oder im Park zeigt es sich: Es sprießen bereits die ersten Blumen. Wie verlockend ist es da, sich ein paar der hübschen Blümchen abzupflücken und mit nach Hause zu nehmen. Doch wer einfach Schneeflöckchen pflückt, dem drohen Strafen von bis zu 50.000 Euro.

Die ersten Frühlingsboten zeigen sich bereits in Form von Blumen wie Schneeglöckchen. Doch diese darf man nicht einfach pflücken und mitnehmen. Wer dies tut, dem drohen Strafen von bis zu 50.000 Euro.

Schneeglöckchen stehen unter Naturschutz

Blumen und Pflanzen, die unter Naturschutz stehen, dürfen in Deutschland nicht abgepflückt oder ausgerissen werden. Auch dürfen sie nicht einfach ausgegraben und in den heimischen Garten eingepflanzt werden. Wer sich nicht daran hält, der muss mit empfindlich hohen Strafen rechnen.

Deutschlandweit gehören auch Schneeglöckchen zu den Blumen und Pflanzen, die unter Naturschutz stehen. Doch nicht nur diese werden geschützt, sondern auch alle Frühblüher. Also all jene Pflanzen und Blumen, die jetzt zu blühen beginnen und somit den Frühling ankündigen. Auch hier gilt: Finger weg!

Bis zu 50.000 Euro Strafe drohen

Bundesweit dürfen also Pflanzen, die unter Bundesartenschutz stehen, nicht gepflückt oder mitgenommen werden. Allerdings richtet sich die Höhe der Strafe nach dem Bundesland, in dem man sich befindet. In Bayern werden mindestens 50 Euro fällig, wenn man erwischt wird. Brandenburg hat eine Spanne von 50 Euro bis 5.000 Euro. In Nordrhein-Westfalen sind mindestens 25 Euro als Bußgeld fällig, wenn geschützte Pflanzen wie Schneeglöckchen gepflückt werden.

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Thüringen möchte mindestens 75 Euro bis hinzu 10.000 Euro Bußgeld. Rheinland-Pfalz verlangt mindestens 76,69 Euro und verlangt maximal 10.225,84 Euro. Spitzenreiter beim Bußgeld sind Bremen und Hamburg. In Bremen werden mindestens 50 Euro bis hinzu maximal 20.000 Euro verlangt. Bei Hamburg liegt das Strafmaß im Bereich Bußgeld bei mindestens 25 Euro und kann bis zu 50.000 Euro betragen.

Auch diese Blumen darf man nicht pflücken

Was viele nicht wissen ist, dass zahlreiche andere Pflanzen und Blumen ebenfalls unter Naturschutz stehen und mit ähnlich hohen Strafen belegt sind. So erklärt BUND, dass auch Krokusse, Tulpen, wild wachsende Orchideen sowie Narzissen und Maiglöckchen, außerdem auch alle Nelken und viele Farne ebenfalls nicht gepflückt werden dürfen.

Wer seinen Osterstrauß verschönern möchte, der sollte lieber im Supermarkt oder beim Floristen kaufen, denn auch die äußerst beliebten Weidekätzchen dürfen nicht einfach abgeschnitten oder gepflückt werden.