Strafen drohen: Falsche Weihnachtsdeko kann richtig teuer werden

Ein Kind hängt eine Weihnachtskugel an den Weihnachtsbaum und dekoriert die Wohnung festlich
Symbolbild © istockphoto/GMVozd

Ob ihr es glaubt oder nicht, die falsche Weihnachtsdeko kann richtig teuer werden. In manchen Fällen droht nämlich ein saftiges Bußgeld. Kaum jemand kann dieses Risiko wirklich einschätzen.

In kaum einer anderen Jahreszeit wird so viel dekoriert und umgestaltet wie in der Vorweihnachtszeit. Viele Familien wollen es sich zu Hause gemütlich machen. Doch die falsche Weihnachtsdeko kann teuer werden. Unwissenheit schützt auch hier nicht vor Strafe. Deshalb erklären wir im folgenden Artikel, welche Accessoires man beim Dekorieren besser nicht verwenden sollte.

Diese Weihnachtsdeko kann richtig teuer werden

Zunächst einmal können wir euch beruhigen, denn wie und was ihr zu Hause in euren eigenen vier Wänden macht, bleibt euch überlassen. Solange man nicht baulich in die Wohnung eingreift, kann auch der Vermieter nichts gegen eine opulente Weihnachtsdekoration haben. Etwas kniffliger wird es, wenn es um Lichterketten geht.

Wer sich für Lichtinstallationen im Außenbereich entscheidet, sollte auch einen Blick auf die Umgebung werfen. Denn die Lichter dürfen andere nicht gefährden, stören oder gar zu einem Risiko werden. Auch wenn sich immer mehr an den Vorbildern in Amerika orientieren und ihr eigenes Haus zu einem leuchtenden Weihnachtshaus machen, gilt es in diesem Bereich unbedingt Rücksprache mit den Nachbarn und anderen Menschen in der Umgebung zu halten. Alles andere kann ein teures Ende nehmen.

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Lichterketten und Lichter auf Balkon und an Wohnungen

Auch wenn der Vermieter nichts gegen Lichterketten im Außenbereich einzuwenden hat, muss ein gesundes Maß eingehalten werden. Auch fahrlässig verursachte Brände oder andere Gefahren müssen unbedingt ausgeschlossen werden. Wer Lichterketten und Dekorationen auf dem Balkon anbringt, sollte seine Nachbarn damit nicht stören. Das Nachbarrecht kann sogar eingeklagt werden.

In diesen Bereich fallen auch die Ruhezeiten, die von 22 Uhr bis 6 Uhr gelten. Zumindest in dieser Zeit sollte man das Licht etwas dimmen, was ohnehin Energiekosten spart. Des Weiteren empfiehlt es sich, bei Lichtinstallationen und Lichterketten im Außenbereich eine Zeitschaltuhr zu verwenden und das Lichtspektakel jeweils nur für wenige Stunden einzuschalten.