Winter naht: Für Kaminbesitzer drohen Strafen bis zu 100.000 Euro

Ein brennender Holzofen mit Holz und Pellets im Vordergrund
Symbolbild © istockphoto/Mark Hochleitner

Kaminbesitzer müssen im Winter besonders vorsichtig sein, um hohe Strafen zu vermeiden. Denn wer bestimmte Regeln nicht kennt, greift schnell tief in die Tasche.

Kaminbesitzer sollten diesen Winter einiges beachten, um Strafen in Höhe von bis zu 100.000 Euro zu vermeiden. Wir erklären, welche Regeln man unbedingt kennen sollte, wenn man es sich bei kaltem Wetter zu Hause bei einem Kaminfeuer gemütlich machen möchte.

Immer höhere Kosten

Die Preise in Deutschland klettern aktuell immer weiter in die Höhe und es ist kein Ende in Sicht. Besonders die Gaspreise sind gestiegen, sodass viele Verbraucher schon jetzt Angst vor horrenden Heizkosten haben. Wer einen Kamin hat, hofft vielleicht, dass er die hohen Gaspreise auf diesem Weg umgehen kann. Doch aufgrund der Brennholzknappheit rechnen Experten damit, dass auch die Preise für Kaminholz angezogen werden.

In Anbetracht dessen nehmen Medienberichten zufolge in letzter Zeit immer mehr Verbraucher ihr Holz aus dem Wald mit. Immerhin kann dadurch einiges an Geld eingespart werden. Der Waldeigentümerverband AGDW stellte nun jedoch öffentlich klar, dass es sich dabei um Diebstahl handele. Kaminbesitzer, die Brennholz für den Winter aus deutschen Wäldern mit nach Hause nehmen und dabei erwischt werden, müssen demnach mit hohen Strafen rechnen.

Die Eigentümer der Wälder

Viele gehen automatisch davon aus, dass es sich bei Wäldern um öffentlichen Grund handelt. Tatsächlich haben die Waldflächen in Deutschland jedoch alle einen Eigentümer. Das bedeutet, dass alles, was im Wald zu finden ist, entweder einem Unternehmen, einer Privatperson oder dem Staat gehört – je nachdem, wer als Eigentümer des entsprechenden Waldstücks eingetragen ist. Damit handelt es sich bei der Mitnahme von Kaminholz ganz klar um Diebstahl.

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Mit der Handstraußregelung (§ 39, Absatz 3, BNatSchG) existiert dabei nur eine Ausnahme. Demnach dürfen kleine Mengen nicht geschützter Blumen, Gräser, Beeren oder Pilze für den Eigenbedarf mitgenommen werden. Wer sein Brennholz unbedingt selbst im Wald sammeln möchte, kann sich genauer mit dem Bundeswaldgesetz auseinandersetzen. Darin finden sich genaue Informationen zu bestimmten Staatswäldern, in denen die Mitnahme als Ausnahme des Gesetzes erlaubt ist. So ist es in einigen Wäldern zum Beispiel erlaubt, mit einem sogenannten „Holzsammelschein“ Kaminholz zu sammeln und es anschließend zu recht günstigen Preisen zu kaufen.

Teures Brennholz

Wer den privaten Eigentümer eines Waldes kennt, kann sich über die individuellen Regelungen auf seinem Grund informieren. Generell gilt jedoch, dass es nicht legal ist, Holz im Wald zu sammeln und es einfach so mitzunehmen. Eine Ausnahme stellt lediglich Leseholz dar. Damit sind Äste und Zweige gemeint, die von selbst heruntergefallen sind. In einigen deutschen Bundesländern kann dieses Holz legal gesammelt werden.

Wer sich trotzdem dazu entschließt, Kaminholz aus dem Wald mitzunehmen, und dabei erwischt wird, kann mit einer Geldstrafe von bis zu 100.000 Euro rechnen. Der Diebstahl kann zudem sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren nach sich ziehen.