XXL-Rückruf: Beliebtes Getränk bei Lidl betroffen – „Schimmelpilze“

Getränkeregale im Supermarkt.
Symbolbild © imago/Pond5 Images

Viele lieben diesen Drink, den man am besten gekühlt genießt. Jetzt ist allerdings Vorsicht geboten, denn ein XXL-Rückruf betrifft genau dieses Getränk von Lidl, da es Schimmelpilze enthalten kann. Der Genuss befallener Produkte kann schwere Symptome auslösen.

Achtung! Aktuell läuft ein XXL-Rückruf zu einem Getränk, das unter anderem bei Lidl verkauft wurde.

Konsum kann gefährlich sein

Beim Einkauf im Supermarkt oder Discounter greifen viele Verbraucher ins Kühlregal und nehmen den fruchtigen Drink mit. Dabei haben sie die Hoffnung, ihrer Gesundheit etwas Gutes zu tun, denn schließlich haben Smoothies einen guten Ruf. Doch ein XXL-Rückruf sorgt jetzt dafür, dass das Getränk von Lidl und Netto negative Schlagzeilen macht.

Nach dem Konsum der betroffenen Smoothies könne es demnach zu Übelkeit, Verdauungsstörungen und sogar Erbrechen kommen, heißt es. Denn die Getränke sollen von Schimmelpilzen befallen sein, welche genau diese Beschwerden auslösen können. Kürzlich teilte die Molkerei Gropper GmbH & Co. KG mit, dass verschiedene Flaschen der Solevita Red Genius Smoothies nicht verzehrt werden dürften.

Bundesweiter Rückruf gestartet

Die Smoothies sind in allen Filialen von Lidl und Netto in ganz Deutschland im Verkauf. Verbraucher sollten also prüfen, ob sie eines der betroffenen Getränke erstanden haben. Dabei handelt es sich um die 750-Milliliter-Säfte mit den Mindesthaltbarkeitsdaten 09.03.2024, 05.04.2024, 19.04.2024, 17.05.2024 und 18.05.2024.

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Ebenfalls von dem XXL-Rückruf betroffen sind die 250-Milliliter-Fläschchen mit den Mindesthaltbarkeitsdaten 13.03.2024 und 14.03.2024. In den Smoothies kommt Aroniasaft zum Einsatz, der in diesem Fall Patulin enthält. „Patulin ist eine von Schimmelpilzen gebildete gesundheitlich bedenkliche Substanz (Mykotoxin), welche zu Übelkeit, Erbrechen und Verdauungsstörungen führen kann“, wird in dem Rückruf erklärt.

Produkte von Lidl und Netto betroffen

Der XXL-Rückruf für das Getränk gilt sowohl für Lidl als auch für Netto, denn auch dort gibt es die Smoothies. Allerdings tragen sie dort den Namen Kingsway Smoothie. Konkret ist von dem Rückruf der Kingsway Smoothie „Banane-Traube-Cranberry – Granatapfel-Acai und andere Früchte“ mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 12.03.2024 betroffen. Kunden, welche einen solchen Smoothie zu Hause haben, sollten ihn lieber nicht konsumieren, sondern im Markt zurückgeben. Sie erhalten dort den vollen Kaufpreis erstattet.