Neuer Corona-Lockdown tritt ab heute in Kraft in Baden-Württemberg

Symbolbild

Karlsruhe-Insider (dpa/lsw) – Nachts Wahlplakate kleben: erlaubt. Kinder in die Kita schicken: nur im Notfall.

Demonstrieren gehen: möglich. Klamotten shoppen: im Laden fast unmöglich. Das Kabinett hat die neue Corona-Verordnung für Baden-Württemberg beschlossen.

Die darin enthaltenen Regeln zur Eindämmung der Pandemie gelten größtenteils ab diesem Montag, wie die Landesregierung mitteilte.

KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN: Private Treffen von Mitgliedern eines Haushalts sind nur mit einer anderen Person erlaubt – egal ob zu Hause oder in der Öffentlichkeit. Kinder der beiden Haushalte unter 15 Jahre werden nicht mitgezählt.

AUSGANGSBESCHRÄNKUNGEN: Weiterhin gilt im Südwesten, dass Menschen nur mit sogenannten triftigen Gründen das Haus verlassen dürfen. Als solche gelten zum Beispiel der Weg zur Arbeit oder ein Arztbesuch. Auch mit dem Hund darf man Gassi gehen. Tagsüber – definiert als die Zeit von 5.00 bis 20.00 Uhr – sind unter anderem auch Einkäufe und Behördengänge erlaubt.

SCHULEN & KITAS: Kitas bleiben geschlossen, gelernt wird zu Hause. Am Donnerstag will die Regierung entscheiden, ob Kitas und Grundschulen angesichts der dann herrschenden Corona-Lage ab dem 18. Januar öffnen können. Alle weiterführenden Schulen bleiben bis Ende Januar geschlossen.

DIENSTLEISTUNGEN: Friseure, Masseure, Tätowierer, Piercer und Prostituierte dürfen ihre Dienste weiterhin nicht anbieten. Auch Sonnen- und Kosmetikstudios bleiben geschlossen. Öffnen dürfen hingegen medizinisch notwendige Angebote (auch ohne Rezept) wie Ergo-
und Physiotherapie, Fußpflege/Podologie, Logopädie und Rehasport. Fahrschulen dürfen nur noch Online-Unterricht anbieten.

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GASTRONOMIE: «Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen aller Art bleiben geschlossen», hat die Regierung beschlossen. Bis 20.00 Uhr darf man aber Essen abholen. Lieferangebote seitens der Restaurants bis zur Haustür sind auch danach erlaubt.

ARBEITEN: Treffen im dienstlichen Rahmen sind den Angaben zufolge genehmigt. Allerdings sollten Arbeitgeber – wann immer machbar – Homeoffice ermöglichen. Ferner gelten in Büros und Betrieben Regeln wie eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.

FREIZEIT: «Sport entweder alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts im öffentlichen Raum sowie auf öffentlichen oder privaten weitläufigen Sportanlagen oder -stätten im Freien erlaubt», heißt es von der Regierung. Skilifte und Schwimmhallen etwa müssen geschlossen bleiben. Golfplätze und Reitanlagen im Freien
dürfen öffnen. Auf Spielplätzen im Freien darf getobt werden. Wandern und Spazieren sind auch erlaubt. Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Kinos, Zoos, Theater und Museen hingegen bleiben zu.