EIL: Maskenpflicht wird doch nicht gelockert in Baden-Württemberg

Symbolbild © ISTOCKPHOTO - Foto: shironosov

Trotz vieler Versprechungen wird die Maskenpflicht doch nicht aufgehoben, diese sollte eigentlich am „Freedom Day“ verschwinden, so die Politiker.

Wegen der hohen Infektionszahlen will Baden-Württemberg die Corona-Regeln am 20. März noch nicht vollständig auslaufen lassen.

Man werde eine Übergangsfrist bis zum 2. April nutzen, kündigte Vize-Regierungschef Thomas Strobl (CDU) am Dienstag in Stuttgart an. Das betreffe vor allem die Maskenpflicht in in Innenräumen und an Schulen.

Eine Art Freedom Day und steigende Infektionszahlen, das passt irgendwie nicht zusammen. Findet zumindest die Landesregierung. Deshalb lockert Baden-Württemberg nun erst zwei Wochen später.

Die Menschen im Südwesten werden die Masken in Innenräumen und an Schulen nicht los. Wegen der hohen Infektionszahlen will Baden-Württemberg die Corona-Regeln am 20. Märznoch nicht vollständig auslaufen lassen. Man werde eine Übergangsfrist bis zum 2. April nutzen, kündigte Vize-Regierungschef Thomas Strobl (CDU) am Dienstag in Stuttgart an. Das betreffe in erster Linie die Maskenpflicht drinnen und an Schulen.Aufgrund des heftigen Infektionsgeschehens sei das zwingend notwendig, sagte Strobl. Man habe derzeit die «höchsten Infektionszahlen forever». Strobl kritisierte, dass der Bund den Ländern jetzt im Kampf gegen die Pandemie die Verantwortung zuschiebe, ohne dass diese den Instrumentenkasten zur Verfügung haben. Man ziehe notgedrungen die Karte der Übergangsfrist.Nach einem Bund-Länder-Beschluss sollen eigentlich zum 20. März alle tiefgreifenderen Maßnahmen wegfallen, ein sogenannter Basisschutz soll aber bleiben. Der Entwurf der Ampel-Regierung sieht lediglich eine Maskenpflicht in Pflegeheimen, Kliniken und im Nahverkehr vor – und eine Testpflicht in Heimen und Schulen. Sollte sich die Corona-Lage regional verschärfen, können die Länder demnach per Parlamentsbeschluss strengere Regeln einführen, wenn auch nicht mehr alle bisher verfügbaren.

Lesen Sie auch
Nach 100 Jahren: Traditionsbäckerei vorm Aus in Baden-Württemberg

Eine Hotspot-Regelung soll den Ländern aber weiterhin Eingriffsmöglichkeiten geben. Am Mittwoch soll der Bundestag erstmals über einen von Gesundheitsminister Karl Lauterbach(SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) vorgelegten Entwurf beraten. Dabei geht es um eine neue Rechtsgrundlage für Beschränkungen, wenn die jetzige ausläuft. /dpa