Freedom Day: Die Corona-Einschränkungen fallen am Sonntag weg

Menschen mit Masken beim Einkaufen.
Symbolbild © istockphoto/Powerofflowers

Die Corona-Infektionszahlen steigen und steigen, trotzdem sollen in Deutschland am 20. März so gut wie alle Einschränkungen im Kampf gegen die Pandemie wegfallen.

Das sieht ein Gesetzentwurf der Ampel-Regierung vor, der am Freitag beschlossenwerden soll. Viele Länder halten das für unverantwortlich. Auch Baden-Württemberg klammert sich an eine Übergangsfrist, um zumindest bis zum 2. April noch an Maßnahmen festzuhalten. Am Freitag will die Landesregierung eine dementsprechende neue Verordnung beschließen, sie befindet sich derzeit noch in Abstimmung. Am Samstag soll sie in Kraft treten.Was soll sich nun konkret ändern?Erstmal gar nicht so viel. Vor allem sollen ab Samstag die Kontaktbeschränkungen für private Treffen und die Kapazitätsgrenzen für öffentliche Veranstaltungen wegfallen, da es dafür nach Auskunft des Gesundheitsministeriums ab 20. März keine Rechtsgrundlage mehrgibt. Bedeutet: Nach den Plänen der Landesregierung sollen sich auch Ungeimpfte ab Samstag wieder völlig ohne Einschränkungen miteinander treffen dürfen – und die Fußballclubs dürfen ihre Stadien wieder bis zum letzten Platz füllen. Beim VfB Stuttgart dürfen bereits am Samstag rund 60 000 Zuschauerinnen und Zuschauer das Spiel gegen den FC Augsburg verfolgen.Muss ich noch meinen Impfnachweis im Restaurant vorzeigen?Ja, zumindest ist das so beabsichtigt. An der bestehenden 3G-Regel soll sich im Südwesten zumindest für die Übergangsfrist von zwei Wochen nichts ändern. Veranstaltungen, Restaurants, Messen, Ausstellungen und viele andere Bereiche des öffentlichen Lebens darfdann weiterhin nur besuchen, wer geimpft, getestet oder genesen ist. Clubs und Diskotheken dürfen nur Geimpfte oder Genese betreten, die gleichzeitig getestet sind (2G Plus).Wo muss ich noch Maske tragen?Bundesweit auf absehbare Zeit noch in Pflegeheimen, Kliniken und im Nahverkehr – das steht so in dem Gesetzentwurf der Ampel-Regierung. Baden-Württemberg geht das aber nicht weit genug. Im Südwesten gilt mindestens bis zum 2. April noch eine grundsätzlicheFFP2-Maskenpflicht in Innenräumen. Auch in Schulen und an Kitas soll zumindest für die zweiwöchige Übergangsfrist noch Maske getragen werden.Was passiert nach dem 2. April?Dann bleibt den Bundesländern nach dem derzeitigen Ampel-Gesetzentwurf die Möglichkeit, regionale Hotspots zu deklarieren, um Maßnahmen gegen die Pandemie ergreifen zu können. Der Landtag muss zunächst ein Gebiet zum Hotspot erklären. Aus Sicht derBundesregierung kann das auch ein ganzes Bundesland sein. Das Staatsministerium hofft, zumindest in den Hotspots weiterhin eine umfassende Maskenpflicht und die 3G-Regel verordnen zu können. Für Kontaktbeschränkungen und Zuschauerbegrenzung bei Veranstaltungen sieht man aber künftig keine Rechtsgrundlage mehr. Baden-Württemberghält die Hotspot-Regelung grundsätzlich für rechtlich zu schwammig und wenig praxistauglich. /dpa

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