Halter werden verpetzt: Katzen-Hausarrest in Baden-Württemberg

Symbolbild

Jetzt wurden Halter verpetzt die ihre Katze trotz Hausarrest rausgelassen haben in Baden-Württemberg.

Grundlage für das erste Zwangsgeld wegen Verstößen gegen das bundesweit einzigartige Ausgangsverbot für Katzen sind laut dem Rhein-Neckar-Kreis Angaben einer Firma gewesen.

Diese soll den Bestand seltener Haubenlerchen in Walldorf kontrollieren. Mitarbeiter seien im Auftrag der Stadt regelmäßig zum Monitoring der Vögel unterwegs, teilte eine Sprecherin des Landratsamts in Heidelberg am Dienstag mit.

Falls sie Hinweise über verbotenerweise streunende Katzen erhalten – durch persönliche Sichtung oder Aufnahmen der Wildkamera – geben sie die Angaben zu den betroffenenTieren und Besitzenden an die Untere Naturschutzbehörde weiter, wie die Sprecherin erklärte. Die FDP im baden-württembergischen Landtag hat den obersten Datenschützer im Land, Stefan Brink, eingeschaltet.Es stelle sich die Frage, ob eine private Firma unerlaubt umfangreiche Daten von Katzen und ihren Besitzern erstellt und gesammelt hat, erklärte der Landtagsabgeordnete Christian Jung der Deutschen Presse-Agentur. Die Stadt habe die Firma nur mit dem Haubenlerchen-Monitoring beauftragt. Er habe daher Datenschützer Brink gebeten, den Sachverhalt und verschiedene Vorwürfe zu klären. Dieser habe zugesagt, die Sache zu prüfen. Von der Firma und aus dem Rathaus gab es zunächst keine Stellungnahmen zu den Vorwürfen.Der Rhein-Neckar-Kreis hatte im Mai angeordnet, dass Katzen bis 2025 von April bis August nicht durch das Brutgebiet der vom Aussterben bedrohten Haubenlerchen im Süden der Stadt Walldorf streifen dürfen – es sei denn, sie werden an die kurze Leine genommen oder bewegen sich nachweisbar nicht in Bereichen, wo sie zur Gefahr für die Vögelwerden können. Wegen Verstößen dagegen hat die Behörde in einem Fall ein Zwangsgeld von 500 Euro verhängt, wie am Montag bekannt wurde. /dpa

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