Maskenpflicht: Neue Corona-Regeln für Schulen in Baden-Württemberg

Grundschüler mit gewungenen Coronamasken und Maßnahmen
Symbolbild © istockphoto/Drazen Zigic

Eine neue Corona-Verordnung kommt einheitlich für alle Schulen im Südwesten nach den Sommerferien.

Wenn Mitte September in Baden-Württemberg die Schule wieder losgeht, gelten neue Corona-Regeln.

Statt Quarantäne müssen sich alle Schüler einer Klasse fünf Tage lang mindestens mit einem Schnelltest täglich testen, sollte ein Mitschüler infiziert sein. Ausnahmen gelten nach Angaben des Kultusministeriums vom Freitag etwa für Grundschüler und Grundstufen der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren.

Hier müssen sich Kontaktpersonen nur einmal vor Wiederbetreten der Einrichtung testen lassen. Auch dürften bei einem Corona-Fall für fünf Schultage alle Schüler der betroffenen Klasse oder Gruppe nur in diesem Verbund unterrichtet werden.

In den neuen Verordnungen für Schulen und Kitas sind Inzidenzen als Maßstab für Maßnahmen entfernt. «Somit gibt es nun keine Regel mehr, die Wechsel- oder Fernunterricht ab dem Überschreiten eines bestimmten Inzidenzwertes vorschreibt.» Unabhängig von der Inzidenz ist Sportunterricht möglich, solange kein Corona-Fall vorliegt.

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Die Maskenpflicht bleibt aber bestehen und entfällt auch dann nicht, wenn einer der früheren Schwellenwerte unterschritten wird. Ausnahmen gelten zum Beispiel für den Sportunterricht, beim Singen, Essen und Trinken.

«Die Testpflicht an Schulen und Schulkindergärten wird das Kultusministerium als Sicherheitszaun fortführen», hieß es weiter. Hiervon ausgenommen seien Menschen, die geimpft oder genesen sind. Räume sollen spätestens alle 20 Minuten gelüftet werden. /dpa