Ungeimpfte erkennbar: 2G-Bändchen jetzt auch im Handel im Einsatz!

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Was eigentlich niemand wollte, ist jetzt doch Realität geworden. Immer mehr Kunden müssen im Einzelhandel mit einem Erkennungszeichen ihren Impfstatus zeigen. Dieses ist klar ersichtlich für alle.

Tatsächlich sieht man sie derzeit immer häufiger. Die Rede ist von den so genannten 2G-Bändchen, welche viele Geimpfte am Arm tragen. Viele Einzelhändler nutzen diese als Erkennung zum Impfstatus.

Mit Impfstatus-Erkennungszeichen ins Ladengeschäft

Das Weihnachtsgeschäft ist in den letzten Zügen. Damit die Einzelhändler im Gedränge der Kundschaft den Impfstatus erkennen können, tragen viele Kunden so genannten 2G-Armbändchen. Diese sind Gelb und können so direkt den Impfstatus anzeigen. Viele Städte im Südwesten setzen derzeit verstärkt auf diese Bänder.

Andere Städte nutzen ein Stempelsystem. Wer genesen oder vollständig geimpft ist und damit die 2G-Regelung erfüllt. Bekommt einen Stempel oder eben solch ein Armband. Diese zählen als 2G-Nachweis für den Einzelhandel. Diese Nachweise erhalten Personen, die einen Impfnachweis oder einen Genesungsnachweis und ihren Personalausweis vorlegen.

Kein Dauernachweis

Die Bänder und Stempel sind kein dauerhaft gültiger Nachweis, sondern werden nur für einen festgelegten Zeitraum, wie beispielsweise 24 Stunden. Denn der Stempel wird, wie beim Club-Besuch üblich, auf das Handgelenk gestempelt. Dies soll es vor allem für die Händler einfacher machen, den Impfstatus kontrollieren zu können. Somit dient dies als Erkennungszeichen und kann dabei helfen, die Abläufe am Einlass von Ladengeschäften einfacher zu gestalten.

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Dennoch können nicht einfach willkürlich Bändchen oder Stempel ausgegeben werden. Dies ist nur dann möglich, wenn die Städte oder Gemeinden selbst aktiv werden. Damit muss vor Ort eine Anlaufstelle eingerichtet werden, wo diese Nachweise abgeholt werden können. Grundsätzlich müssen hierfür natürlich auch einheitliche Stempel und einheitliche Bändchen gewählt werden, damit dies eindeutig zugeordnet werden kann.

Mögliche Fälschungen müssen verhindert werden

Durch einheitliche Lösungen soll verhindert werden, dass gefälschte Bänder oder Stempel im Umlauf sind. So soll auch eine Gefahr von Missbrauch unterbunden werden. Die Ausgabe der Bänder und Stempel ist jedoch mit viel Logistik und Aufwand verbunden.

Außerdem sagen Kritiker auch, dass die Ausgabe der Bändchen und Stempel nicht dazu führen dürfen, dass 2G-Kontrollen grundsätzlich vernachlässigt werden. So muss immer ein hohes Maß an Sicherheit und Kontrolle gewährleistet sein.