Viele Beamte müssen noch einen Nebenjob machen in Baden-Württemberg

Symbolbild

Fast jeder siebte Polizeibeamte hat einen Nebenjob in Baden-Württemberg, die Beamten verdienen viel zu wenig Geld.

Ein Sprecher von Innenminister Thomas Strobl (CDU) erläuterte, dass Ende des vergangenen Jahres 3570 Beamtinnen und Beamte im Polizeivollzug eine Nebentätigkeit ausübten.

Das sind 14,58 Prozent der 24 500 Polizistinnen und Polizisten im Land. Die Polizeianwärter sind dabei nicht berücksichtigt.Von den 3500 Polizisten mit Nebenjobs waren laut dem Bericht 2140 im gehobenen Dienst und rund 1370 im schlechter bezahlten mittleren Dienst tätig. Aus einer früheren Landtagsanfrage der SPD ging hervor, dass die Bandbreite der Nebenjobs der Polizisten groß ist. Vom Rettungsdienst, von Taxifahrern oder Hausmeistern war die Rede.Laut dem Beamtengesetz dürfen Polizisten wie andere Beamte auch einen Nebenjob ausüben – unter der Bedingung, dass sie ihn sich genehmigen lassen. Die Tätigkeit darf nicht mehr als ein Fünftel der Wochenarbeitszeit einnehmen. Im Landesbeamtengesetz ist aufgeführt, was mit dem dienstlichen Interesse nicht vereinbar ist. So soll der Dienstherr die Nebentätigkeit verbieten, wenn sie nach Art und Umfang die Arbeitskraft des Beamten so stark in Anspruch nimmt, dass die Erfüllung seiner dienstlichen Pflichten behindert werden kann, oder wenn sie den Beamten in einen Widerstreit mit seinen dienstlichenPflichten bringen kann.Folgende Nebentätigkeiten würden zum Beispiel nicht genehmigt: Warenhausdetektiv, Türsteher in einer Diskothek, Kontrollmitarbeiter im Rundfunkgebührenwesen, Mitarbeiter in einem privaten Sicherheitsbüro, privater Abschleppunternehmer, privater Personenschützer. /dpa

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