Wegen Corona geschlossen: Friseurin vor Gericht stinksauer

Urteil um Corona-Maßnahmen erwartet
Montagebild Foto: Ivan Radic, CC BY 2.0, Wikimedia

Aufgrund der anhaltenden Pandemie müssen viele Betriebe schließen. Andere können nur mit massiven Auflagen und Einschränkungen öffnen. Eine Friseurin aus Baden-Württemberg fordert jetzt vor Gericht eine Entschädigung.

Ein hoher Verlust in Sachen Umsatz, hohe Kosten wegen Schließungen im Lockdown und Umsatzeinbußen wegen hohen Corona-Auflagen. Viele Betriebe, Geschäfte und Kneipen leiden darunter, oder sind mittlerweile für immer geschlossen. Eine Friseurin will jetzt dafür entschädigt werden.

Streit vor Gericht: Friseurin fordert Entschädigung ein

Einige Wirte und Betreiber von gastronomischen Einrichtungen, wie Restaurants haben bereits vor Gericht geklagt. Sie forderten eine Entschädigung, die sie dafür wollten, dass sie wegen der Corona-Pandemie dazu gezwungen wurden, zu schließen.

Eine Friseurin aus dem Raum Heilbronn hat ebenfalls vor Gericht auf Entschädigung geklagt. Dabei soll der Staat für einen erlittenen Verdienstausfall aufkommen. Die Klagen waren meist ohne großen Erfolg. Die Friseurin aus Baden-Württemberg geht in die nächste Instanz. Nach dem Urteil am Landesgericht Heilbronn, steht sie nun vor dem Oberlandesgericht in Stuttgart.

Mehrere Verfahren sollen anstehen

Laut dem Gericht, soll dieses Verfahren vor dem Oberlandesgericht nur eines sein, das eine ganze Reihe an Verhandlungen dieser Art nach sich zieht. Verklagt wird dabei immer das Land, welches eine Entschädigung an die Kläger zahlen soll. Sie fordern Geld, das ihnen aufgrund von Umsatzeinbußen wegen des Lockdowns verursacht wurden.

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Eine eindeutige Äußerung soll es dazu aber am 15.12.2021 vom Senat geben. Denn die Klagen, wie im Fall der Heilbronner Friseurin, beziehen sich auf die ersten Wochen der Corona-Pandemie. Die Friseurin gibt an, dass die Schließung des Salons, aufgrund des Lockdowns, eine existenzbedrohend Lage bei ihr ausgelöst habe.

Forderung an Gesundheitsamt gestellt

Die Friseurin stellte ihre Forderung an das Gesundheitsamt des Landkreises Heilbronn. Sie forderte für den Verdienstausfall eine Entschädigungszahlung. Doch die Forderung blieb ohne Reaktion. Daraufhin beantragte sie beim Landgericht einen Vorschuss auf Entschädigung von 1.000 Euro.

Die erste Runde der Verhandlungen verlor die Friseurin. Nun geht sie in der nächsten Instanz weiter vor. Es gab auch in der Vergangenheit bereits solche Klagen, auch in anderen Bundesländern. Die meisten Urteile der Gerichte fielen dabei gegen die klagenden Betriebe aus.