Abriss: Weiter Ärger mit bienenfreundlichen Garten in Karlsruhe

Symbolbild

Karlsruhe Insider: Bienengarten am Landschaftsschutzgebiet.

Wie hoch darf eine Trockenmauer im Landschaftsschutzgebiet sein? Wie tief darf ein Teich sein?

Darüber diskutieren Berufsimker Marc La Fontaine und die Vertreter des Liegenschaftsamtes bereits seit Monaten.

Imker Marc La Fontaine hat einen besonderen Naturgarten für seine Bienen angelegt – und soll ihn wieder umbauen, so die Stadt.

Selbst das ZDF war vor Ort, um einen Beitrag für den Länderspiegel zu produzieren. Eine für beide Seiten befriedigende Antwort scheint es aber auch nach einer Ortsbegehung nur bedingt zu geben.

Bei strömendem Regen waren Ende Juni Vertreter des Gartenbauamtes, des Liegenschaftsamtes, des Bauamts, des Umweltamts und des zentralen juristischen Dienstes auf dem rund 640 Quadratmeter großen Geländes, welches am Ortsrand von Wolfartsweier liegt – und zwar im Landschaftsschutzgebiet.

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Im Pachtvertrag steht, dass die Anlage von Nistgelegenheiten, Futter- und Wasserplätzen und naturnaher Kleinstlebensräume wie Teichen und Trockenmauern , erwünscht ist.

Erst später erfuhr der Imker, dass es für die nötige Genehmigung erforderlich ist, dass bestimmte Größen nicht überschritten werden dürfen.

In einer Stellungnahme der Stadt heißt es: Die aktuellen Ausgestaltungen der Pachtfläche mit den hohen Steinhochbeeten und den massiven Abgrabungen überschreiten das sogenannte schutzgebietsverträgliche Ausmaß erheblich. Die Frage, ob die Stadt im Rahmen einer Ermessensentscheidung auf den Rückbau verzichten könnte, wird verneint, denn „die topografischen Veränderungen stehen außerhalb eines Ermessensspielraums und können daher in der derzeitigen Dimension nicht verbleiben“. Zitatende: Typischer Bürokratismus.