Eilantrag: Karlsruhe könnte Corona-Maßnahme außer Kraft setzen

Urteil um Corona-Maßnahmen erwartet
Montagebild Foto: Ivan Radic, CC BY 2.0, Wikimedia

Hunderte Klagen und Eilverfahren hageln aktuell in Karlsruhe ein, und es könnten sich jetzt damit einige Dinge ändern.

Das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht an diesem Freitag seine Entscheidung über einen Eilantrag gegen das Gesetz zur Corona-Impfpflicht in Kliniken und in der Pflege.

Damit könnte es sein, dass die Bestimmungen vorläufig bis zur Entscheidung in der Hauptsache außer Kraft gesetzt werden. Das Gericht kündigte die Veröffentlichung der Entscheidung auf seiner Homepage an.Zuletzt waren 74 Verfassungsbeschwerden von rund 300 Klägerinnen und Klägern gegen die Corona-Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegepersonal in Karlsruhe eingegangen. Die Impfpflicht gilt für Beschäftigte in Einrichtungen wie Kliniken, Pflegeheimen undArztpraxen und war am 10. Dezember von Bundestag und Bundesrat beschlossen worden. Sie soll alte und geschwächte Menschen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützen.Betroffene müssen bis 15. März 2022 nachweisen, dass sie voll geimpft oder genesen sind – oder ein Attest vorlegen, dass sie nicht geimpft werden können. Fehlt der Nachweis, muss das Gesundheitsamt informiert werden. Es kann ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot aussprechen, hat aber Ermessensspielraum.Bayern hatte angekündigt, die Umsetzung des Gesetzes vorerst auszusetzen, weil offene Fragen ungeklärt seien. /dpa

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