Großer Streit: Ex-Sportchef geht gegen Karlsruher SC vor Gericht

Der Karlsruher SC Bus.
ARCHIV - Foto: Uli Deck/dpa

Der Ex-Sportchef geht gegen den Karlsruher SC vor Gericht. Jetzt droht Ärger. Den kann der Verein überhaupt nicht gebrauchen.

Wir berichteten: Wie durch einen Aprilscherz wurde Oliver Kreuzer als Sportdirektor abberufen. Das Ganze verlief mehr als unglücklich. Deshalb zieht der Ex-Sportchef gegen den Karlsruher SC vor Gericht. Wie so oft geht es ums liebe Geld. Der entlassene Sportdirektor will nämlich nachträglich seine Zahlungen erhalten.

Ex-Sportchef verklagt Karlsruher SC

Eigentlich hatte Oliver Kreuzer einen Vertrag, der bis zum 30. Juni 2025 gelaufen wäre. Doch dann kam der 1. April und damit die kuriose Abberufung. Der Beirat hatte mehrheitlich für seine Abberufung gestimmt. Aber wie Kreuzer davon erfahren hatte, war mehr als fragwürdig. Nun traf man sich am 31. Juli vor dem Arbeitsgericht in Karlsruhe zu einem ersten Gütetermin. Einigen konnten sich die beiden Parteien aber noch nicht, es geht mal wieder ums Geld. Schließlich hat Kreuzer durch seine vorzeitige Abberufung viel Gehalt verloren. Deshalb zieht der Ex-Sportchef gegen den Karlsruher SC vor Gericht.

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Noch keine Einigung vor dem Arbeitsgericht

Experten gehen davon aus, dass Kreuzer bis zu einer Million Euro zustehen. Darin enthalten sind unter anderem Bonuszahlungen, Sonderzahlungen und Prämien. Das Arbeitsgericht Karlsruhe geht derzeit aber von einer geringeren Summe aus. Eine konkrete Zahl will man derzeit aber noch nicht öffentlich nennen. Kreuzer selbst fordert wohl auch nur eine geringere Summe. Diese soll aber immer noch über der Schätzung des KSC liegen.

Jetzt muss das Arbeitsgericht eine Summe festlegen, mit der beide Seiten zufrieden sind. Außerdem muss entschieden werden, ob es sich um ein Dienst- oder Arbeitsverhältnis handelt. Es könnte nämlich sein, dass das Arbeitsgericht für den Fall gar nicht zuständig ist, so der Karlsruher SC. Der nächste Termin ist am 28. August, dann treffen sich beide Parteien wieder vor dem Arbeitsgericht. Eine außergerichtliche Einigung ist wünschenswert. Im Grunde genommen möchte der ehemalige Sportchef nur eine Ausgleichszahlung für seine vorzeitige Entlassung.