Grünes Licht aus Karlsruhe – Rettungsschirm für AVG-Betrieb!

ARCHIV - Foto: AVG

Wegen Corona-Pandemie: „Vereinbarung über die Gewährung von Ausgleichsleistungen zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung“ ist das Aktivieren eines Rettungsschirms überschrieben, dem der Gemeinderat einstimmig grünes Licht gab.

Es geht nun konkret um die weitere Zusammenarbeit mit der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft (AVG). Wegen der gerade für die Nahverkehrsgesellschaften fatalen Auswirkungen der Corona-Pandemie beabsichtigt das Land, den ursprünglich für März bis Dezember 2020 aufgespannten Rettungsschirm zugunsten des öffentlichen Personennahverkehrs bis Ende des laufenden Monats auszudehnen.

Damit einher geht eine Entschädigung über mindestens 50 Prozent der entgangenen Fahrgasteinnahmen (abzüglich allerdings der Corona-bedingten Ersparnisse des Verkehrsunternehmens).

Um Erstere zu ermitteln, wird das erste Halbjahr 2019 herangezogen. Selbstredend will die Stadt entsprechende Anträge stellen, wird aber, so die Beschlussvorlage, „nur die Gelder transportieren, die sie selbst von öffentlicher Stelle erhält“. Stadt und AVG, ermächtigt durch das Plenum, wollen so im vorliegenden Fall Karlsruher Streckenabschnitte von S1/S11, S4 und S5 sichern.

Lesen Sie auch
Über 15.000 Menschen da: Neuer Rekord in Karlsruhe aufgestellt