Karlsruhe entscheidet über Bundes-Notbremse im Herbst!

Urteil um Corona-Maßnahmen erwartet
Montagebild Foto: Ivan Radic, CC BY 2.0, Wikimedia

Jetzt ist es offiziell – Karlsruhe entscheidet im Herbst über die Bundes-Notbremse.

Das Bundesverfassungsgericht will voraussichtlich im Oktober oder November über erste Klagen gegen die Corona-Notbremse des Bundes im Hauptverfahren entscheiden.

Das teilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe am Freitag mit. Auf eine mündliche
Verhandlung wollen die Richterinnen und Richter des zuständigen Ersten Senats nach derzeitigem Stand verzichten, weil dies «eine Entscheidung verzögern würde».

Es dürfte also einen schriftlichen Beschluss geben. Zur Vorbereitung seien Experten aus verschiedenen Fachgebieten um eine Stellungnahme gebeten worden – etwa Virologen, Aerosol- und Bildungsforscher, Intensivmediziner und Kinderärzte.

Die Notbremse mit verschärften Regeln musste seit 24. April bundeseinheitlich automatisch gezogen werden, wenn die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz über mehrere Tage die 100 überschritt.

Der Wert gibt an, wie viele Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner es binnen einer Woche gab. Seit Ende Juni ist die Bundes-Notbremse außer Kraft, sie kann aber grundsätzlich reaktiviert werden. Ihre Einführung hatte eine regelrechte Klagewelle in Karlsruhe ausgelöst.

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Eilanträge gegen die umstrittensten Maßnahmen wie nächtliche Ausgangsbeschränkungen hatten die Verfassungsrichterinnen und -richter gleich im Mai abgewiesen. Im Eilverfahren wird aber nur geklärt, was schlimmere Folgen hätte: wenn die Maßnahme jetzt
irrtümlicherweise gekippt wird – oder wenn sie in Kraft bleibt und sich später als rechtswidrig herausstellt. Umfangreich geprüft werden Verfassungsbeschwerden erst im eigentlichen Hauptverfahren.

Die anhängigen Klagen richten sich laut Gericht zum Teil gegen den neuen Paragrafen 28b im Infektionsschutzgesetz insgesamt, zum Teil gegen einzelne Punkte wie Kontaktbeschränkungen, Schulschließungen oder die Testpflicht.

Bis Ende Juli seien 20 reine Eilanträge und 281 Verfassungsklagen – oft ebenfalls verbunden mit einem Eilantrag – in Karlsruhe eingegangen, von insgesamt 8572 Klägerinnen und Klägern. Ein Teil dieser Eilanträge und Klagen wurde bereits abgewiesen. /dpa