Menschen gegen Corona-Lockdown: Erste Klagen gehen in Karlsruhe ein!

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Noch bevor die Politik das neue Infektionsschutzgesetz überhaupt beschlossen hat, ist schon der erste Eilantrag dagegen beim Bundesverfassungsgericht eingegangen. Welche
Erfolgsaussichten das haben kann, vermochte ein Sprecher in Karlsruhe am Donnerstag aber nicht zu sagen.

Der Bundestag hat der Novellierung samt einer Bundes-Notbremse für Corona-Hotspots schon zugestimmt, der Bundesrat wollte am Donnerstag entscheiden. Er könnte Einspruch
einlegen und damit Nachverhandlungen notwendig machen. Danach muss Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz unterzeichnen, zuletzt muss es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.

Rechtsanwalt Claus Pinkerneil mit Kanzleien in Berlin und München teilte mit, Verfassungsbeschwerde eingelegt zu haben. Ihm gehe es vor allem darum, dass das Gesetz die Maßnahmen weitestgehend (verwaltungs)gerichtlicher Kontrolle entziehe, dass der Inzidenzwert als alleiniger Maßstab ungeeignet sei und dass insbesondere Ausgangsbeschränkungen unverhältnismäßig seien. Pinkerneil sagte der Deutschen Presse-Agentur, dass er die Verfassungsbeschwerde absichtlich schon vor der Entscheidung des Bundesrats eingelegt habe. Das Verfassungsgericht könnte die Unterzeichnung durch Steinmeier stoppen wie etwa Ende März beim EU-Wiederaufbaufonds geschehen.

Er bereite aber schon weitere Verfassungsbeschwerden unter anderem für Gastronomen vor für den Fall, dass das Gesetz in Kraft tritt. Ob es sich bei dem in Karlsruhe eingegangenen Antrag um jenen Pinkerneils handelt, konnte der Gerichtssprecher zunächst nicht sagen. Auch die Freien Wähler und FDP-Bundestagsabgeordnete hatten Klagen gegen das neue Infektionsschutzgesetz angekündigt.

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Die Freien Wähler gehen gleich mit einer doppelten Verfassungsbeschwerde gegen die Bundes-Notbremse im Kampf gegen das Coronavirus vor.

Man wolle damit die «Freiheitsrechte» der Bürger verteidigen, sagte der Bundesvorsitzende Hubert Aiwanger bei der Vorstellung der ersten Klageschrift am Donnerstag in Berlin. Damit wenden sich die Freien Wähler zunächst gegen die bundeseinheitliche nächtliche Ausgangssperre in Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100. Mit einer zweiten Verfassungsbeschwerde wollen sie dann auch die geplante Notbremsen-Regel für den Handel zu Fall bringen.

Zuvor aber setzen die Freien Wähler auf Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier: Diesem haben sie ihre erste Verfassungsbeschwerde nach eigenen Angaben bereits zukommen lassen – in der Hoffnung, dass dieser die Gesetzesänderung, die am Donnerstag nach dem Bundestag auch im Bundesrat verabschiedet werden sollte, nicht unterschreibt. Erst dann soll die Klage notfalls in Karlsruhe eingereicht werden. dpa