Offiziell! Corona-Lockerungen für Karlsruhe & Landkreis kommen am Montag

Coronavirus Update: Immer die aktuellsten Zahlen und 7-Tage-Inzidenz-Wert
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Karlsruhe: Das Gesundheitsamt hat am Sonntag amtlich bekannt gemacht, dass die 7 Tage-Inzidenz sowohl für den Stadtkreis wie den Landkreis Karlsruhe fünf Tage in Folge unter 35 lag. Nach der neuen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg gilt damit ab Montag, 7. Juni die dritte Öffnungsstufe und weitere Lockerungen.

Was gilt neues im Stadt- und Landkreis – Die Übersicht:

Kulturveranstaltungen (in Theater, Opern, Kulturhäusern, Kino und ähnlichen) innen bis 250 Personen und außen bis 500 Personen

» Freizeitparks und sonstige Freizeiteinrichtungen (1 Person pro 10 m²)

» Wellnessbereiche, Saunen und Schwimmbäder innen und außen (1 Person pro 10 m²)

» Vergnügungsstätten, wie Spielhallen, Wettvermittlung u.ä. (6 bis 1 Uhr) 1 Gast pro 2,5 m², mit 1,5 m Abstand und Einhaltung der AHA-Regeln, Rauchen nur im Freien erlaubt.

» Lehrveranstaltungen an Hochschulen und Akademien bis 250 Personen innen » Vortrags- und Informationsveranstaltungen bis 500 Personen außen, bis 250 Personen.

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» Wettkampfveranstaltungen des Spitzen- und Profisports ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl bis 500 Zuschaueraußen und innen bis 250 Zuschauer.

» Wettkampfveranstaltungen des kontaktarmen Amateursports ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl bis 500 Zuschauer*innen außen und innen bis 250 Zuschauer.

Gastronomie (6 bis 1 Uhr) innen 1 Gast pro 2,5 m², Tische mit 1,5 m Abstand und außen unter Einhaltung der AHA-Regeln ohne Coronatest

» Shisha- und Raucherbars (6 bis 1 Uhr) Rauchen nur im Freien erlaubt, innen 1 Gast pro 2,5 m², Tische mit 1,5 m Abstand und außen unter Ein- haltung der AHA-Regeln.

Messen, Ausstellungen und Kongresse (1 Person pro 10 m²) » Veranstaltungen, wie nicht notwendige Gremiensitzungen oder Betriebs- Versammlungen in Vereinen, Betrieben o.ä. mit bis zu 500 Personen außen und mit bis zu 250 Personen.