Seit März: Karlsruhe führt Tempo 30 in nächster Straße ein

Symbolbild

In Karlsruhe gilt seit März in einer neuen Straße Tempo 30, das müssen jetzt Autofahrer beachten.

In der Eckenerstraße gilt im Teilbereich zwischen Daxlander Straße und Silcherstraße in Fahrtrichtung Rheinstetten seit März Tempo 30.

Das Ordnungs- und Bürgeramt weist darauf hin, dass sich die Änderung auch auf die dort vorhandene stationäre Geschwindigkeitsüberwachung auswirkt.

„Grundsätzlich gilt die Regelung eines Verkehrszeichens unmittelbar mit dessen Aufstellung“, stellt Bürgermeister Dr. Albert Käuflein fest. In der Eckenerstraße wollte die Stadt Karlsruhe den Verkehrsteilnehmenden und insbesondere den Berufspendlerinnen und -pendlern ausreichend Gelegenheit geben, die geänderte Beschilderung auch tatsächlich wahrzunehmen und ihr Verkehrsverhalten entsprechend anzupassen.

Aus diesem Grund wurde die stationäre Überwachungsanlage in diesem Straßenabschnitt vom Ordnungs- und Bürgeramt unmittelbar mit Aufstellung der neuen Beschilderung für knapp eine Woche abgeschaltet. „Die Entscheidung, die Anlage ein paar Tage außer Betrieb zu setzen, ist bewusst gefallen“, so Käuflein weiter. „Jeder von uns weiß, dass verkehrsrechtliche Änderungen an langjährig gewohnten Strecken einige Tage brauchen, um bewusst wahrgenommen zu werden.“

Die neuen Verkehrszeichen in der Eckenerstraße wurden am 22. Februar angebracht, an diesem Tag wurde die stationäre Geschwindigkeitsmessanlage abgeschaltet und war bis zum 28. Februar außer Betrieb.

Knapp 5.000 Geschwindigkeitsüberschreitungen seit Wiederinbetriebnahme

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Seit der Wiederinbetriebnahme der Anlage wurden dennoch knapp 5.000 Geschwindigkeitsüberschreitungen dokumentiert. Auch wenn auffällig ist, dass diese Überschreitungen meist sehr marginal sind und im Verwarnungsgeldbereich liegen, lässt sich vermuten, dass die neue Beschilderung und damit die neuen Verkehrsregeln noch nicht von allen Verkehrsteilnehmenden wahrgenommen worden sind. Erfahrungsgemäß sinken die Fallzahlen bei solchen Maßnahmen nach kurzer Zeit deutlich – dennoch möchte das Ordnungs- und Bürgeramt an dieser Stelle nochmals ausdrücklich auf die jetzt geltende zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde in diesem Abschnitt der Eckenerstraße hinweisen.

Stadteinwärts hat die Geschwindigkeitsreduzierung keinen Einfluss auf die stationäre Messanlage. Diese befindet sich in einem Straßenabschnitt, in dem Tempo 50 zulässig ist. Ein Standortwechsel dieser Überwachungsanlage ist aktuell nicht vorgesehen, wird aber letztendlich von der Akzeptanz der vorgegebenen Reduzierung auf Tempo 30 im weiteren Verlauf der Strecke abhängig gemacht werden müssen. „Die Temporeduzierung erfolgte aus Lärmschutzgründen, weshalb der Versatz der Anlage in den kritischen Bereich durchaus begründet wäre“, erklärt Käuflein. Bevor eine solche Entscheidung getroffen wird, bleibt jedoch die weitere Entwicklung und das Ergebnis entsprechender Erhebungen abzuwarten.

Die Änderung der Höchstgeschwindkeit fand im Rahmen der Umsetzung des Lärmaktionsplans statt.