Ab 2023: Neue Maßnahmen für Autofahrer – Saftige Strafen drohen

Autofahrerin zahlt Geldstrafe
Symbolbild © istockphoto/Des Green

Ein neues Jahr bedeutet neue Regeln. Vor allem Autofahrer haben 2023 einiges zu beachten. Andernfalls kann es teuer werden.

Das neue Jahr hält für Autofahrer einige Veränderungen bereit. Verbandskasten, TÜV oder Versicherung: Diese Regeln sollte jede Fahrzeugbesitzer kennen und beachten. Bei Nichtbeachtung droht ein saftiges Bußgeld.

Die Änderungen im Jahr 2023

Im nächsten Jahr haben viele Autofahrer eine Umtauschpflicht für ihren Führerschein. Rund 43 Millionen Deutsche müssen ihre alten Führerscheine gegen einen neuen eintauschen. Dabei gibt es je nach Jahrgang und Ausstellung des Führerscheins unterschiedliche Fristen.

Die nächste Frist für den Führerschein-Umtausch läuft am 19. Januar 2023 aus. Dann müssen alle Personen, die zwischen 1959 und 1964 geboren sind, den alten Schein gegen den aktuell gültigen, einheitlichen Kartenführerschein der EU getauscht haben.

Die jeweilige Fahrerlaubnisbehörde ist für den Umtausch zuständig. Autofahrer sollten sich an die Frist halten. Wer den alten Führerschein nach Ablauf weiter nutzt, riskiert im Falle einer Kontrolle ein Verwarngeld.

Neue Corona-Regel für Autofahrer

Eigentlich besteht diese Regel bereits seit dem 1. Februar 2022. Autofahrer müssen in ihrem Verbandskasten zwei Corona-Schutzmasken mit sich führen. Bisher galt für diese neue DIN-Norm der Verbandstasche eine Übergangsfrist.

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Diese endet jedoch zum 31. Januar 2023. Wer im neuen Jahr bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle den Verbandskasten nicht nachgerüstet hat, muss mit einer Strafe rechnen.

Es ist nicht vorgeschrieben, ob man eine medizinische Maske oder einen FFP2-Schutz verwendet. Wer keine Maske im Verbandskasten hat, riskiert ein Bußgeld von 10 Euro. Die neue DIN-Norm für den Verbandskasten sieht außerdem vor, dass sich darin nur noch ein Dreieckstuch befinden muss.

Und noch mehr Änderungen

Zudem gibt es eine neue TÜV-Plakette. Wer noch eine rosafarbene Plakette auf dem Kennzeichen hat, muss im nächsten Jahr mit seinem Fahrzeug zur Hauptuntersuchung. Dort gibt es die neue orangefarbene Plakette. Diese ist bis 2025 gültig.

Auch für Käufer und Besitzer von Elektroautos gibt es Neuerungen. Die Förderung für E-Autos konzentriert sich ab dem 1. Januar 2023 nur noch auf Fahrzeuge, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt hätten.

Für Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge fällt der Umweltbonus weg. Zudem sinkt der Bundesanteil der Förderung für E-Autos und Brennstoffzellen-Fahrzeugen.