Achtung Autofahrer: Neue Vorfahrt-Regel

Straßenzene mit parkenden Autos, Fahrradweg mit Fahrradfahrern und Straße in einem Wohngebiet Berlins.
Symbolbild © istockphoto/Mickis-Fotowelt

Die Regeln für Vorfahrt im Straßenverkehr sollten eigentlich allen bekannt sein. Eine neue Vorfahrt-Regel für Autofahrer überrascht jedoch viele. Das sind die Hintergründe.

Um stets sicher mit dem Auto unterwegs zu sein, ist es unabdingbar, sich beim Thema Vorfahrt sehr gut auszukennen. Doch eine Neuerung einer bestimmten Vorfahrt-Regel ist vielen Autofahrern bisher noch unbekannt. Folgendes ist zu beachten.

Unklarheit bei der Vorfahrt

Eines der wichtigsten Dinge für sicheres Autofahren ist, genau Bescheid zu wissen, wenn es um die Vorfahrt geht. Das Wissen darüber, wer zuerst fahren darf, soll schließlich Unfälle vermeiden. Leider sind die Verhaltensweisen bei speziellen Verkehrsschildern nicht jedem PKW-Führer bekannt. Allerdings ist das auch der Tatsache geschuldet, dass bislang keine klaren Regeln für einige spezielle Verkehrsschilder aufgestellt wurden. So ist es beispielsweise noch bis vor wenigen Jahren bei den Verkehrsschildern zur Straßenverengung gewesen. Aufgrund eines Rechtsstreits im Jahr 2018 nach einer Kollision einer Autofahrerin mit einem LKW hat der Bundesgerichtshof schließlich eine Regel hierzu aufgestellt.

Gebot der wechselseitigen Rücksichtnahme

Der besagte Unfall ereignete sich im Bereich einer beidseitigen Straßenverengung in Hamburg. Das entsprechende Verkehrsschild zeigte den Verkehrsteilnehmern an, dass aus den zwei bestehenden Fahrstreifen der gleichen Fahrtrichtung bald nur ein einziger wird. Sowohl der LKW-Fahrer auf der linken Spur als auch die Autofahrerin rechts von ihm gingen davon aus, dass sie Vorfahrt hätten und es kam bei der Engstelle zum Unfall. Um ähnliche Vorkommnisse in Zukunft zu vermeiden, fällte der Bundesgerichtshof eine klare Entscheidung. Nachdem das Gebot der wechselseitigen Rücksichtnahme greift, haben beide Schuld am Unfall. Konkret bedeutet dies für alle Autofahrer bei einer ausgeschilderten beidseitigen Straßenverengung: Es gilt, sich mit dem anderen Verkehrsteilnehmer abzustimmen, wer zuerst auf die eine Spur fährt. Gelingt das nicht, soll man dem Anderem im Zweifelsfall die Vorfahrt gewähren.

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Andere Regelung bei einseitiger Straßenverengung

Wichtig zu wissen ist, dass diese neue Vorfahrt-Regel lediglich bei der Fahrbahnverengung auf beiden Seiten gilt. Nicht davon betroffen ist die einseitige Fahrbahnverengung. Hier gilt nach wie vor: Die Fahrzeuge auf dem endenden Fahrstreifen sollen sich im Reißverschlussverfahren in die verbleibende Spur einordnen. Es gilt hier für alle Verkehrsteilnehmer beider Fahrspuren, dem jeweilig vorderen PKW in der Reihe die Vorfahrt zu gewähren.