Autofahrer empört: Erste Parkscheiben schmelzen wegen Hitze

Ein Parkschein oder ein Strafzettel klemmt unter dem Scheibenwischer
Symbolbild © istockphoto/Elmar Gubisch

Die Hitze macht uns schon genug zu schaffen, aber Autofahrer sind nun besonders gefordert. Jetzt schmelzen bereits die ersten Parkscheiben.

Nach einigem Zögern hat der Sommer dieses Jahr inzwischen doch noch volle Fahrt aufgenommen. Aber wenn man nicht gerade an einem freien Tag am See oder im eigenen Garten liegt, können die starken Sommertage auch sehr anstrengend sein. Gerade Autofahrer können davon ein Lied singen. Wenn man sein Auto nicht auf einem schattigen Plätzchen parken kann, wird es zu einer echten Qual wieder einzusteigen. Zudem muss man an diesen heißen Tagen besonders gut auf die Fracht im Inneren aufpassen. Diese Dinge könnten explodieren. Und jetzt erreicht uns noch eine Meldung: Die ersten Parkscheiben beginnen zu schmelzen.

Harter Sommer für Autofahrer

Der Hochsommer hat nicht nur schöne Seiten. Schnell ist man verschwitzt und verklebt, und es herrscht dicke Luft, die vor allem beim Autofahren störend ist. Da braucht man einfach einen kühlen Kopf. Aber selbst wenn dieser kühl bleibt – die Parkscheiben setzt es ab einer gewissen Temperatur außer Gefecht: Sie fangen an zu schmelzen und sich zu verformen.

Parkscheiben schmelzen

Jeder kennt die klassischen blauen Parkscheiben. Sie dienen im Straßenverkehr der Anzeige, wie lange man bereits auf einem Parkplatz steht. Bei Nicht-Einhalten der korrekten Parkzeit, genauer formuliert, bei deren Überschreitung, kommen dann leider oft die Angestellten des Ordnungsamtes um die Ecke und verteilen die Knöllchen. Aber was tun, wenn die Sonne die Parkscheibe einfach zum Schmelzen bringt?

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Bereits ab 30 Grad wird es für die blaue Scheibe aus Plastik recht grenzwertig, „in Form zu bleiben“. Ein Autofahrer aus Baden-Württemberg, dem das passierte, hat sich mit Stift und Papier zu helfen gewusst. Er malte die Uhrzeit seiner Ankunft auf und erklärte, dass ihm seine Parkscheibe weggeschmolzen sei.

Selbstgemalte Alternativen nicht erlaubt

Die Folge? Er bekam einen Strafzettel verpasst. Denn erlaubt ist das nicht, die StVO hat da nämlich ganz genaue Vorgaben, wie so eine Parkuhr auszusehen hat. Es muss sich dabei um ein 15 Zentimeter hohes und 11 Zentimeter breites Rechteck handeln, das zudem auch noch blau zu sein hat. Sogar die Schriftart unterliegt einer Vorschrift. Auch wenn die Idee des Autofahrers sehr kreativ war, kann man sie nach deutscher Norm leider nicht durchgehen lassen. Die bislang einzige sinnvolle Alternative zu einer geschmolzenen Parkuhr bietet wohl bedauerlicherweise nur ein Parkplatz im Schatten – wenn man denn einen finden kann.