Bestimmter Alltagsgegenstand im Auto – 10.000 Euro Strafe drohen

Es gibt Haushaltsgegenstände, die nicht ins Auto gehören.
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Mit einem Bußgeld müssen Autofahrer bei einem Vergehen immer rechnen. Doch wer diesen Alltagsgegenstand im Auto mitführt, der muss mit einer mehr als saftigen Strafe rechnen. Bis zu 10.000 Euro können dann als Bußgeld fällig werden.

Nur wenigen dürfte bekannt sein, dass das Mitführen von einem bestimmten Alltagsgegenstand im Auto eine kostenintensive Strafe nach sich ziehen kann. Wir enthüllen die Details.

Das hatte jeder schon einmal dabei

Mit Sicherheit hatte fast jeder Autofahrer diesen Alltagsgegenstand schon einmal mit im Auto dabei, ohne zu wissen, dass das Mitführen unter Strafe steht. Tatsächlich können jedoch Bußgelder in Höhe von 10.000 Euro fällig werden, wenn man dabei erwischt wird. Denn das Mitführen im Auto illegal.

Der Gegenstand ist im deutschen Waffengesetz aufgeführt und gilt aus diesem Grund als illegaler Gegenstand, der im Auto nicht mitgenommen werden darf. Wer auf dem Weg in den Urlaub ist oder zelten geht, der hat diesen Alltagsgegenstand jedoch garantiert im Auto – und das, obwohl er unter Strafe steht.

Auf keinen Fall mitnehmen: Dieser Alltagsgegenstand steht unter Strafe

Es handelt sich bei dem Gegenstand um ein Messer, das auch nicht aus Versehen im Fahrzeug mitgeführt werden darf. Auf keinen Fall darf das Messer im Handschuhfach liegen. Ein Küchenmesser ist dabei genauso illegal wie ein großes Buschmesser.

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Sogar der ADAC warnte schon vor der Mitnahme des Alltagsgegenstandes. Wichtig zu wissen ist, dass das Messer bestimmte Kriterien erfüllen muss, um in die Kategorie der illegalen Gegenstände zu fallen. Sollten diese erfüllt sein, dann ist es verboten, das Messer im Auto zu transportieren. Untersagt sind alle Arten von Einhandmessern sowie Messer mit einer festen, stehenden Klinge mit einer Länge von über zwölf Zentimetern und all jene Messer, die als Waffe deklariert sind.

Auch das hat nichts im Auto zu suchen

Neben Messern gehören auch Softair-Pistolen nicht ins Auto, da auch diese laut Experten zu den Waffen zählen. Als Ausnahme gelten Taschenmesser, die in der Regel, sofern sie nicht spezielle Messer darstellen, nicht als Waffe eingestuft werden. Klar definiert ist dies im Waffengesetz (WaffG) Paragraf 42. Die ADAC-Juristin Annika Danner klärt abschließend auf: „Wenn ihr für die verbotenen Messer kein berechtigtes Interesse zum Führen habt, zum Beispiel, weil ihr sie beruflich braucht, droht euch eine Geldstrafe.“