Einfach Salzstreuen im Winter: Bußgelder bis zu 500 Euro drohen

Ein Mann streut Salz, um den Schnee zum Schmelzen zu bringen.
Symbolbild © istockphoto/diatrezor

Bei den erneut anbrechenden Minusgraden gibt es wie oft im Winter einige Dinge zu beachten. Wem im Winter Salzstreuen ohne Rücksicht auf die Umwelt als gute Idee erscheint, dem drohen tatsächlich hohe Bußgelder. Doch es gibt Mittel und Wege, wie man es besser machen kann.

Mit absinkenden Temperaturen steigt das Unfallrisiko auf glatten Straßen. In vielen Regionen Baden-Württembergs scheint das private Streuen von Salz eine naheliegende Lösung zu sein. Doch hier lauert eine Gefahr – nicht nur für die Umwelt, sondern auch für den Geldbeutel. Vielerorts sind private Salzstreuarbeiten auf Gehwegen verboten, und wer sich nicht an diese Regelungen hält, sieht sich mit empfindlichen Bußgeldern konfrontiert.

Bußgelder und Stadtsatzungen: Streusalzverbot im Überblick

Der Einsatz von Sand, Splitt oder Granulat bleibt in vielen Kommunen eine erlaubte Alternative zum Salzstreuen. Privates Salzstreuen ist hingegen aus Umweltschutzgründen in den meisten Städten Baden-Württembergs verboten. Dies resultiert aus den schädlichen Auswirkungen auf Pflanzen und Böden sowie dem potenziellen Risiko von Verätzungen bei direktem Kontakt. Wer im Winter also in gewissen Gebieten beim Salzstreuen erwischt wird, dem drohen Bußgelder.

Die Regelungen bezüglich des Streusalzverbots variieren je nach Stadt und Kommune. Viele Städte haben spezifische Satzungen über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege. Hier wird genau festgelegt, ob und unter welchen Bedingungen das Salzstreuen erlaubt ist. Zudem hat man darin aufgeführt, welche Bußgelder bei Zuwiderhandlung drohen. In Städten wie Stuttgart, Mannheim, Ulm, Heilbronn und auch Karlsruhe und anderen ist das Salzstreuen grundlegend untersagt, und Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 500 Euro geahndet werden.

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Ausnahmen und Pflichten bei starker Glätte

Trotz des grundsätzlichen Verbots gibt es Ausnahmen bei besonders starker Glätte, wie bei Blitzeis. Einige Städte erlauben in solchen Situationen das Auftauen von Treppen oder das begrenzte Streuen von Salz. Jedoch erfolgt die tatsächliche Bußgeldverhängung oft erst bei wiederholten Verstößen. Grundstückseigentümer haben währenddessen bestimmte Pflichten bei Schneefall, die es zu beachten gilt.

Die Regelungen zum Salzstreuen in Baden-Württemberg sind also vielfältig und Verstöße können teuer werden. Private Salzstreuung ist aus Umweltschutzgründen in vielen Städten verboten, während Alternativen wie Sand oder Splitt erlaubt sind. Dies kann man sich wohl als klare Faustregel merken. Bei besonderen Wetterbedingungen gibt es Ausnahmen, über die man sich informieren sollte. Das Rathaus oder mit dem Gesetz vertraute Mitbürger sind hierzu eine gute Quelle. Es ist auf jeden Fall ratsam, örtliche Satzungen zu prüfen und im Winter verantwortungsbewusst mit den eigenen Streumaßnahmen umzugehen.