Fehler an Ladesäulen: E-Autofahrer müssen saftige Strafen zahlen

Zwei E-Autos laden an der Säule
E-Autos sollen die Zukunft auf den Straßen sein.

In dieser Stadt bekam der Fahrer eines E-Autos einen Strafzettel, weil er zu lang an der Ladesäule stand. Dieser Fall sorgt für Aufregung.

Wenn man mit einem Elektroauto an eine Ladesäule fährt, sollte der Platz nicht von einem parkenden Auto belegt sein. Dieses Vergehen wird mit einem Strafzettel geahndet. In dem folgenden Fall stand dort aber genau das richtige Fahrzeug. Dennoch soll der Fahrer jetzt ein hohes Bußgeld zahlen.

Ungewöhnlicher Strafzettel an der Ladesäule

In diesem Fall parkte ein Besitzer seinen Wagen in der Stuttgarter Innenstadt. Er stellte das Fahrzeug an einer Ladesäule auf einem Parkplatz am Rotebühlplatz ab. Es handelte sich dabei um ein E-Auto. Später musste der Fahrer feststellen, dass sein Wagen keinen Strom gezogen hatte. Dafür gab es ein Knöllchen. Nach den Vorgaben des Inhabers dürfte der Wagen nur dann abgestellt werden, wenn er auch tankt. Die Ladeplätze sind keine Parkplätze.

Teurer Fehler im Ladevorgang

Auf Facebook findet dieser Fall große Beachtung. Hier bestätigt der Nutzer noch einmal, dass er gar nichts dagegen hätte, wenn Blockierer von Ladesäulen eine Strafe bekommen. Sein Fall stellt sich aber anders dar. Aufgrund eines Fehlers hatte der Wagen den Ladevorgang unterbrochen. Der Fahrzeugbesitzer besuchte in der Zeit der Aufladung ein Restaurant. Laut eigener Aussage überprüfte er immer wieder seine App, die den Ladevorgang bestätigte. Das war aber nicht der Fall. Er machte dafür einen Defekt verantwortlich. Obendrein gab es einen Strafzettel.

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Das muss jeder E-Autofahrer beachten

Entscheidend ist, was auf den Hinweisschildern direkt an den Ladesäulen steht. Hier ist zumeist vermerkt, dass Parken nur während der Ladung erlaubt sei. Wer dies missachtet, muss mit einem Strafzettel und einem Bußgeld in Höhe von 55 Euro rechnen. Der Nutzer findet dies laut eigener Aussage „heftig“. Er werde nun bestraft für einen Fehler im System seines Wagens.

Die Meinungen und Kommentare zu diesem Bericht sind zwiegespalten. So vermuten einige, er hätte wegen einer fehlenden Parkscheibe den Strafzettel bekommen. Jeder Teilnehmer des Straßenverkehrs hat in den ersten Tagen nach Zusendung des Bußgelds das Recht auf Widerruf. So hat auch dieser Nutzer die Gelegenheit, sich gegenüber dem zuständigen Dienstleister „Park und Control“ zu äußern und auf Milde zu hoffen.