Gerichtsurteil: Neue Vorfahrtsregel – „Es gilt Rücksichtnahme“

Blick von einer Brücke auf Autobahn.
Symbolbild

Autofahrer, die Vorfahrt haben, fordern diese auch meist ein. Unabhängig der Verkehrslage. Doch jetzt müssen sie sich umstellen.

Wo sich zwei Fahrstreifen der Straße zu nur einem verbinden, sollten Fahrer nicht auf Vorfahrt pochen. „Ein regelhafter Vorrang eines der beiden bisherigen Fahrstreifen besteht nicht“. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH).

Anlass zur Urteilsfindung war ein Unfall, der sich 2018 in Hamburg ereignet hat.

Insbesondere habe nicht das Fahrzeug rechts Vorfahrt – stattdessen gelte das „Gebot der wechselseitigen Rücksichtnahme“. Diese Entscheidung wurde schon im März getroffen. Jetzt wurde sie offiziell in Karlsruhe veröffentlicht. (Az. VI ZR 47/21)

Der Unfall ereignete sich wie folgt:

Ein Auto und ein Lastwagen waren gleichauf unterwegs. Das Auto rechts, der Laster links. Hinter einer Ampel wurde die Straße einspurig. Auf der Fahrbahn war die Stelle mit dem Zeichen für „beidseitige Fahrbahnverengung“ markiert. Der Laster zog nach rechts, er hat das Auto nicht gesehen. Die Frau am Steuer des Pkws ging davon aus, dass sie Vorfahrt hatte.

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Beide Fahrzeuge waren beschädigt. Der Fall ging vor Gericht: Die Autofahrerin wollte den Schaden nicht teilen.

Urteil vom BGH: Nicht nur der Lkw-Fahrer war schuld.

Der BGH hat entschieden. Denn anders als bei der „einseitig verengten Fahrbahn“ ende hier nicht ein Fahrstreifen. Es werden beide Fahrstreifen in einen Fahrstreifen überführt. Dies führt zu einer erhöhten Sorgfalts- und Rücksichtnahmepflicht beider Verkehrsteilnehmer. Denn beide fahren auf die Engstelle zu.

Das entschieden die Richter. Die Fahrer beider Fahrzeuge hatten sich miteinander verständigen müssen. Dann hätten sie absprechen können, wer zuerst fährt. Ist eine Verständigung nicht möglich, muss im Zweifel dem anderen den Vortritt gelassen werden.

Es spielt keine Rolle, wer rechts und wer links fährt. So lautet das abschließende Urteil des BGH.

Dies bedeutet für viele Autofahrer eine gedankliche Umstellung. Denn die meisten gehen davon aus, dass sie automatisch Vorfahrt haben, wenn sie rechts fahren.

Dies trifft aber nicht zu.