Diese häufigen Fehler sollten Autofahrer vermeiden, denn sonst drohen Strafen beim Parken. Viele wissen das gar nicht.
Jeder Autofahrer kennt die Situation: Man hat es eilig und sucht einen Parkplatz. Meistens sind alle belegt, sodass man sich hektisch nach einer Alternative umsieht. Doch diese häufigen Fehler sollte man unbedingt vermeiden, sonst drohen Strafen beim Parken. Viele Menschen sind dabei vollkommen ahnungslos. Wir klären auf.
Der Unterschied zwischen Halten und Parken
Viele sind der Meinung, dass ein Auto geparkt ist, sobald der Fahrer aussteigt. Das mag zunächst auch Sinn ergeben. Denn steigt der Fahrer nicht aus, zählt dies als Halten. Aber tatsächlich kann ein Autofahrer das Fahrzeug verlassen, während er hält. Die Polizei erklärt dazu, dass jemand sein Fahrzeug noch nicht verlässt, wenn er aussteigt. Bleibt man nämlich in Sichtweite des Autos und kann jederzeit wieder einsteigen und damit in den Verkehr eingreifen, fällt das unter den Begriff des Haltens. Man parkt dagegen, wenn das Auto länger als drei Minuten steht oder man sich komplett vom Fahrzeug entfernt.
Parken an Stellen ohne Halteverbotsschild
Ein weiterer Irrtum ist die Annahme, dass man überall dort getrost parken kann, wo kein Halteverbotsschild aufgestellt ist. Doch wer danach handelt, für den kann es richtig teuer werden. Denn es gibt Stellen, an denen man trotz eines fehlenden Schildes nicht parken darf. Dazu zählen zum Beispiel das Parken im Kreisel, in einer Fußgängerzone oder an einer Haltestelle. Und natürlich darf man nicht auf der Autobahn, vor einer Grundstückseinfahrt oder -ausfahrt oder auf einem Fußgängerüberweg. Ein Verstoß kann Bußgelder im dreistelligen Bereich und einen Punkt in Flensburg bedeuten. Sogar für das Halten in zweiter Reihe kann es ja nach den Begleitumständen bis zu 100 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg geben.
Parken auf einem Frauenparkplatz als Mann erlaubt?
Für viele scheint es selbstverständlich, dass einem Mann eine Strafe droht, wenn er sein Auto auf einem Frauenparkplatz abstellt. Dies ist jedoch ein Irrglaube. In der Straßenverkehrsordnung sind Frauenparkplätze nicht explizit ausgewiesen. Also darf ein Mann auf einem Frauenparkplatz parken. Dies gilt jedoch nicht, wenn ein solcher auf einem Privatgelände ausgezeichnet ist. Wer dann als Mann dort parkt, kann bestraft werden, da auf einem Privatgrundschütz das Hausrecht des Betreibers gilt.
Als Autofahrer sollte man also ganz genau schauen, wo man sein Auto abstellt. Je nach Schwere des Verstoßes können empfindlich hohe Strafen und ein Punkt in Flensburg drohen. Es ist übrigens ein Irrglaube, dass der Fahrer das Bußgeld bezahlen muss. Laut StVO steht der Halter in der Pflicht. Man sollte also besser diese Fehler beim Parken vermeiden.