Neuer Gegenstand wird jetzt Pflicht im Auto – Strafen drohen

Verbandskasten und Rettungsweste im Kofferraum.
Symbolbild © istockphoto/Tomasz Majchrowicz

Autofahrer sollten die neuen Pflichten kennen. Denn ein Gegenstand muss nun im Auto mitgeführt werden. Andernfalls drohen Strafen.

Wer mit dem Auto unterwegs ist, muss sich an die Regeln und Gesetze halten. Dieser neue Gegenstand ist jetzt Pflicht. Ansonsten können empfindliche Strafen drohen.

Immer auf dem neuesten Stand

Autofahrer haben sich dazu verpflichtet, sich regelmäßig über die neuen Verkehrsregeln oder Änderungen, die das Fahrzeug betreffen, auf dem Laufenden zu halten. Das sollte selbstverständlich sein.

Jetzt gibt es eine neue Information, die für alle Autofahrer und -Besitzer wichtig ist. Bald ist es Pflicht, einen weiteren Gegenstand im Auto immer mitzuführen. Dafür werden aber zwei Gegenstände entnommen, die nicht mehr dabei sein müssen.

Das müssen Autofahrer jetzt beachten

Als Erstes ist es wichtig zu kontrollieren, ob der Verbandskasten noch gültig ist. Denn dieser kann ablaufen und muss entsprechend rechtzeitig ersetzt werden. Wichtig zu wissen ist, dass wer sich nicht daran hält, ein saftiges Bußgeld kassieren kann.

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Denn sowohl der falsche Inhalt des Verbandskastens als auch ein abgelaufener Erste-Hilfe-Kasten können eine empfindliche Strafe nach sich ziehen. Ab 2023 ist es Pflicht, in diesem Kasten zwei Masken mit dabei zu haben.

Diese Gegenstände fallen raus

Wegen der Masken entfällt die Pflicht, ein Verbandstuch mitzuführen. Dieses wird durch die Masken einfach ersetzt. Wer einen noch gültigen Verbandskasten hat, kann einfach zwei Masken dazu geben und hat so die Pflicht erfüllt.

Außerdem benötigen Autofahrer im Verbandskasten oder Erste-Hilfe-Set keine zwei Dreieckstücher mehr. Ab 2023 genügt eines davon. Man darf diese entfernen, oder belässt sie einfach drin. Es besteht nicht die Verpflichtung, sie auszusortieren.