Neuer Zuschuss: Steuervergünstigung für E-Autos soll kommen

E-Auto beim Laden.
Symbolbild © istockphoto/coffeekai

Neue Zuschüsse für Stromer sind in Planung. Um den Verkauf voranzutreiben, kommt nun wohl eine weitere Steuervergünstigung für E-Autos. Alle wichtigen Hintergründe gibt es im folgenden Artikel.

Die Branche der Elektromobilität steht zurzeit etwas kritisch da. In der letzten Woche erst musste dieser deutsche E-Autobauer Insolvenz anmelden. Die Entwicklung des Marktes geht somit nicht so gut voran, wie man es hierzulande eigentlich gern hätte. Könnte da eine weitere Steuervergünstigung für E-Autos helfen? Die Bundesregierung hat schon einen Plan – aber wie effektiv der in seiner Umsetzung sein wird, bleibt abzuwarten. Die CDU stellt sich quer.

Neue Vergünstigung für Elektroautos

Man hätte meinen können, der Siegeszug der Stromer wäre geglückt, aber derzeit hadern die Leute. Das hat auch damit zu tun, dass die Ampel im Dezember vergangenen Jahres aus Haushaltsgründen den Umweltbonus gekappt hat. Eigentlich sollten Käufer bis Ende 2025 gefördert werden, doch dann kam das vorzeitige Ende. Jetzt heißt es, dass es eine weitere staatliche Hilfe für E-Autos geben soll, nämlich in Form einer Steuervergünstigung. Experten schütteln den Kopf. Nicht deshalb, weil eine Förderung per se schlecht sei, sondern aufgrund des ständigen Hin und Her der Bundesregierung. Das verunsichere potenzielle Kunden. Die Verkaufszahlen bestätigen das.

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Geplante Steuervorteile

Aber was ist denn nun die neue Idee, um den Kauf von Stromern attraktiver zu machen? An innovativer Technik mangelt es hierzulande nicht. Die geplante Steuervergünstigung für E-Autos ist Teil vom Wachstumschancengesetz, dessen Ziel es ist, Betriebe zu entlasten und somit Wachstum voranzubringen. Bisher bekommen Betriebswagen, die man auch im privaten Bereich fährt, bereits staatliche Unterstützung, indem sie bei der Einkommenssteuer entscheidende Vorteile erhalten. Sonderregelung nennt sich das. Diese Fahrzeuge müssen aber einen kleinen CO₂-Ausstoß vorweisen. Dazu zählen Elektroautos allemal. Der zweite Aspekt ist, dass es sich bei diesen Betriebswagen nicht um Luxusklassen handelt. Daher lag der maximale Anschaffungspreis bisher auch immer bei 60.000 Euro. Dieser Wert soll jetzt angehoben werden.

Ob das Gesetz Realität wird, klärt sich heute. Wenn es dann so weit ist, bekommen betriebliche E-Autos, die auch privat gefahren werden, die Steuervergünstigung auch dann, wenn sie im Bruttopreis bei 70.000 Euro liegen. Ob dieser kleine Anreiz den deutschen E-Auto-Markt wieder nach vorn bringen kann, darf allerdings bezweifelt werden.