Neues Urteil: Bürger dürfen Falschparker fotografieren und verpetzen

Frau zückt Handy und Fotografiert
Symbolbild © istockphoto/Roman Mykhalchuk

Nach einem neuen Urteil, ist es Bürgern jetzt erlaubt, Falschparker zu fotografieren und anschließend zu verpetzen.

Um eine Anzeige gegen einen Falschparker zu stellen, dürfen Bürger diesen fotografieren. Ein neues Urteil hat dies nun bestätigt.

Das ist für eine Anzeige gestattet

Laut einem neuen Urteil, ist es den Anzeigenden gestattet, den Falschparkenden zu fotografieren. Beziehungsweise das falsch parkende Fahrzeuge. Denn im Rahmen der Anzeige gilt auch die Beweispflicht, die anscheinend durch ein Foto erbracht werden kann.

Die Datenschutzbehörde hatte jedoch gegen zwei Männer aus Bayern geklagt, die genau das getan hatten. Sie hatten einen Falschparker fotografiert und das Foto der Polizei geschickt. Doch das Gericht entschied, dass die Männer richtig gehandelt hatten.

Datenschutz ja oder nein?

Im Fall der beiden Männer, die das Foto deswegen gemacht und versendet hatten, dass sie bei der Behörde eine Anzeige gegen den Falschparker stellen können, hat dies keine Konsequenzen. Das Gericht entschied, dass sie damit nicht gegen den Datenschutz verstoßen haben.

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Die Männer hatten die Anzeigen im Rahmen von Parkverstößen auf Geh- und Radwegen mit entsprechenden Fotos versehen, um das Vergehen zu beweisen. Dem Urteil ging eine Verwarnung vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht voraus.

100 Euro Strafe – ungerechtfertigt

Wie das Gericht nun entschied, ist das gegen die beiden Männer verhängte Verwarnungsgeld in Höhe von 100 Euro ungültig. Denn das Gericht war der Ansicht, dass die beiden, die gegen die Verwarnung vor Gericht gingen, Recht haben.

Es hieß, dass es sich bei dem Vorgehen „um eine rechtmäßige Datenverarbeitung“ handelte. Aus juristischer Sicht haben die Urteile gegen die Männer eine grundsätzliche Bedeutung. Denn das könnte in Zukunft den Weg frei machen, für Bürger, die mit Fotos Anzeigen gegen Falschparker stellen wollen.