Neues Urteil gefällt: Führerscheinabgabe bei Falschparken

Ein Auto wird durch den Abschleppdienst abgeschleppt.
Symbolbild © istockphoto/BERKO85

Jetzt hat ein neues Urteil im Bereich Straßenverkehr für Aufsehen gesorgt. Diese Entscheidung dürfte Autofahrern nicht besonders gefallen. Denn wer künftig falsch parkt, dem droht möglicherweise eine Führerscheinabgabe. Ein erster Fall belegt, dass der Führerscheinentzug hierbei durchaus möglich ist.

Mit einem neuen Urteil könnte falsches Parken bald unangenehme Folgen haben. Wer häufig sein Fahrzeug falsch abstellt, dem droht am Ende möglicherweise sogar die Führerscheinabgabe. Ein erster Fall zeigt, wie dies durchgesetzt werden kann.

Unangenehme Folgen nach Falschparken

Sollte dies Schule machen, so könnte falsch Parken drastische Folgen für Autofahrer haben. In einem Urteil hat ein Gericht in Berlin entschieden, dass ein Falschparker, der notorisch sein Fahrzeug falsch abgestellt hat, nun den Führerschein abgeben muss. Ende des Jahres 2022 wurde der Mann zur Abgabe seines Führerscheins verurteilt.

Dieses Urteil sorgte für Aufsehen. Allerdings zeigt es auch, dass notorische Falschparker damit rechnen müssen, dass ihr Verhalten schwere Konsequenzen nach sich ziehen kann. Der verurteilte Falschparker sammelte innerhalb eines Jahres knapp 160 Parkverstöße, so Berichte. Außerdem kamen noch 15 Geschwindigkeitsüberschreitungen dazu.

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Zu viele Verkehrsordnungswidrigkeiten gesammelt

Insgesamt kamen so 174 Verkehrsordnungswidrigkeiten für den Autofahrer zusammen. Dies hatte jetzt schwere Folgen, denn mit dem Urteil wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass der Autofahrer eine „fehlende Fahreignung“ aufweise. Für ein Jahr muss der Mann nun seinen Führerschein abgeben.

Für viele Autofahrer ist ein Falschparken oder auch eine Geschwindigkeitsüberschreitung eher eine Bagatelle. Allerdings zeigt die Rechtsprechung, dass Autofahrende sich an die gültigen Regeln und Gesetze halten müssen, ansonsten müssen sie mit schweren Konsequenzen rechnen. Für das Gericht stand offenbar fest, dass der notorische Falschparker für eine Teilnahme am Straßenverkehr nicht geeignet sei. Eine Klage des Mannes gegen das Urteil wurde abgewiesen. Laut ADAC sei dieses Urteil für notorische Falschparker äußerst wichtig.