Trotz Verbot: Autos dürfen jetzt entgegengesetzt geparkt werden

Parkplätze in der Karlsruher Südstadt.
Symbolbild © ka-insider

Jeder weiß, dass das eigentlich verboten ist. Trotzdem gibt es nun eine Regel, die es Fahrern erlaubt, ihre Autos auch entgegengesetzt zu parken.

Es müsste eigentlich jedem klar sein, dass es gesetzwidrig ist, Autos einfach falsch herum, also einander entgegengesetzt, zu parken. Jetzt werden aber auf einmal Stimmen laut, die genau das erlauben wollen. Was hat es damit auf sich? Können wir das Auto nun einfach so abstellen, wie es uns gerade passt?

Autos entgegengesetzt parken

Es gibt immer wieder Neuigkeiten in der Auto-Welt. Vor allem in Sachen E-Mobilität findet zurzeit ein riesiger Wandel statt. Immer mehr Menschen legen sich ein E-Auto zu – in den allermeisten Fällen allerdings als Neuwagen, weil gebrauchte Stromer nach wie vor viel zu teuer sind. Dennoch haben die grundlegenden Verkehrsregeln im Normalfall über viele Jahre hinweg Bestand. Aus diesem Grund sind sich sogar die meisten Nicht-Autofahrer darüber im Klaren, dass die Richtung, in der alle Autos am Straßenrand geparkt werden müssen, vorgegeben ist. Und zwar gilt hier fürs Parken die gleiche Richtung wie der Straßenverkehr. Hat sich das nun etwa geändert?

Jetzt doch erlaubt?

Die Suche nach einem Parkplatz wird in den deutschen Innenstädten immer nervenaufreibender. Alles ist zugestellt und wenn man mal einen freien Platz erblickt, ist der auch noch zu klein. Kurz bevor man aufgibt, sichtet man plötzlich einen ausreichend großen Parkplatz – allerdings links in entgegengesetzter Richtung. Darf ich mich dort trotzdem hinstellen?

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Tatsächlich erlaubt es der Gesetzgeber, Autos entgegengesetzt zu parken – in Ausnahmefällen. Das sind bedauerlicherweise nicht viele, sondern gerade einmal zwei. Erstens dürfen Autos entgegengesetzt parken, wenn auf der rechten Seite der Straße Schienen verlaufen, denn hier darf absolut kein Wagen stehen. Da das aber so selten vorkommt, mutet diese Regelung ein kleines bisschen überflüssig an. Die andere Ausnahme stellen Einbahnstraßen dar. Hier dürfen wir auch in Fahrtrichtung links unser Auto abstellen.

Zwei Ausnahmen

Wieso ist es eigentlich sämtlichen Autofahrern verboten, am entgegengesetzt liegenden Fahrbahnrand zu parken? Die Erklärung ist logisch: Das Parken auf der linken Seite erfordert, dass man sich über die entgegengesetzte Fahrspur erst ein- und später wieder ausschleusen muss. Das birgt nicht nur für den Parkenden Gefahren, sondern auch für die anderen Verkehrsteilnehmer. Und um das zu vermeiden, gilt in den allermeisten Fällen – bis auf die zwei genannten Ausnahmen – in Deutschland das Gebot, rechts in Fahrtrichtung zu parken.