Verboten: Wer im Stau auf Toilette muss, darf nicht aussteigen

Autos und LKW stehen auf der Autobahn im Stau. Es ist viel Verkehr und die Fahrzeuge stehen auf der Straße eng beieinander.
Symbolbild © imago/Rüdiger Wölk

Stockender Verkehr oder sogar völliger Stillstand sind nicht nur nervig, sondern können auch ein ganz anderes Problem mit sich bringen. Jedoch ist es tatsächlich verboten, im Stau für einen Gang zur Toilette auszusteigen. Experten sehen da nur einen Ausweg.

Wenn im stehenden Verkehr die Blase drückt, dann muss man stark bleiben. Denn offenbar ist es verboten, im Stau auszusteigen und zur Toilette zu gehen.

Stau und jetzt auch noch das!

Ohne Frage kann ein stehender Verkehr einem extrem auf die Nerven gehen. Doch es hilft nichts, wenn man im Stau steckt, muss man irgendwie durchhalten. Jedoch warnen Experten jetzt davor, dass es verboten ist, im Stau auszusteigen, um etwa eine Toilette aufzusuchen. Dabei kann der Gang zur Toilette, oder wenn keine Alternative zur Verfügung steht, auch der an den Randstreifen, ein sehr menschliches und mitunter dringendes Bedürfnis darstellen.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) hat ganz klare Richtlinien dazu. Hier steht im § 18 Absatz 9, dass das Verlassen des Fahrzeuges auf der Autobahn verboten ist. „Zu Fuß Gehende dürfen Autobahnen nicht betreten.“ Aber was, wenn man wirklich nicht mehr einhalten kann, oder auch Kinder mit im Auto sitzen, die sich meist dann erst melden, wenn es wirklich dringend ist?

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Das raten Experten

Im Handel gibt es „Notfalltoiletten“ oder auch „Taschen-WCs“ genannt. Der Auto Club Europa rät dazu, bei längeren Fahrten diese Varianten mitzuführen. So können sowohl Erwachsene als auch Kinder diese Notfall-Klos nutzen. Sie kosten nur wenige Euro und nehmen wenig Platz weg, heißt es weiter.

Es mag sicherlich ungewohnt sein, eine solche Toilette zu nutzen, doch der ACE erklärt weiter: „Die Benutzung [sei] allemal empfehlenswerter, als potenziell sein Leben durch das Betreten der Fahrbahn zu riskieren“. Es gibt jedoch eine Ausnahme für Fahrende in einem Wohnmobil. Denn obwohl es für andere verboten ist, dürfen diese Reisenden im Stau ihre Toilette benutzen.

Die Voraussetzung dafür ist allerdings: „Ist die Zündung aus und der Camper steht, darf die bordeigene Toilette benutzt werden“, so der Automobilclub. Geht es allerdings im Verkehr wieder voran, müssen sich alle Fahrer und Beifahrer unverzüglich zurück auf ihre Plätze begeben. Achtung: Wer mit dem Wohnwagen fährt, ist von der Sonderregelung im Stau ausgeschlossen, denn die Reisenden müssen aus dem Fahrzeug steigen, um in den Wohnwagen zu gelangen.