10.000 Euro Bußgeld drohen, bei falsch gewähltem Faschingskostüm

Überall gibt es Regeln. Bei Faschingskostümen kann auch mal über den guten Geschmack gestritten werden. Doch wer diese Kostüme trägt, der riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.

Es gibt durchaus Verbote für Fasching. Darunter fallen auch bestimmte Kostüme. Diese sollten besser nicht getragen werden, denn das Vergnügen könnte äußerst teuer werden.

Verbotene Kostüme zu Fasching

Viele verkleiden sich an Fasching. Dabei sind den Kostümen keine Grenzen gesetzt. Eigentlich! Denn tatsächlich gibt es Grenzen. Diese sind sogar gesetzlich geregelt. Wer nämlich Kostüme trägt, die offiziell verboten sind, kann damit rechnen teuer bestraft zu werden.

Ein Bußgeld in Höhe von bis zu 10.000 Euro sind durchaus möglich, wenn ein verbotenes Kostüm getragen wird. Dies trifft übrigens nicht nur an Fasching zu. Auch unter dem Jahr dürfen diese Kostümierungen nicht angezogen oder gezeigt werden.

Diese Kostüme sind verboten

Ob zu Fasching, oder an anderen Tagen, diese Verkleidungen sind in Deutschland nicht gestattet. Dabei dürfen unter anderem keine Uniformen angezogen werden, welche von originalen oder aktuellen Uniformen nicht oder nur schwer zu unterscheiden sind. Je ähnlicher sie sind, desto „verbotener“ sind sie. Das heißt auch: Wer als Polizist zum Fasching möchte, sollte die Uniform so simpel wie möglich halten. Denn das kann sonst sehr teuer werden.

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Wer als Polizist oder auch als Cowboy eine Waffe tragen möchte, muss auf die Beschränkungen für Attrappen achten. Am besten verzichtet man komplett darauf. Wer das nicht möchte, der sollte sich an dem Leitsatz orientieren, dass weniger echt, hier mehr ist. Je weniger „Echt“ die Waffe wirkt, desto besser. Eine zu ähnliche Attrappe ist nämlich genauso strafbar, wir das Tragen einer Echten. Dies ist per Waffengesetz geregelt.

Anstößige Verkleidungen sind ebenfalls zu unterlassen

Nun gibt es in Deutschland eine Regelung zum Thema „Erregung öffentlichen Ärgernisses“. Verkleidungen, die hier eingeordnet werden können, können ebenfalls teuer bestraft werden. Zudem sind rechtsextremistische Verkleidungen verboten. Dazu gehören auch volksverhetzende und verfassungswidrige Kostüme, oder auch Andeutungen auf der Kleidung.

Damit gemeint sind Symbole, wie Hakenkreuze oder auch SS-Zeichen. Neben einer Geldbuße ist das Tragen solcher Symbole sogar mit einer Haftstrafe von bis zu 3 Jahren bestrafbar. Ein kleiner „Scherz“ könnte also teuer werden. Daher ist es sicherlich besser, auf diese Kostümierungen zu verzichten und sich etwas „passenderes“ auszuwählen.