15.000-Euro-Zuschuss steht: Millionen Bürger können sich freuen

Eine Frau hält viele 200-Euro-Scheine in den Händen. Dahinter liegen noch mehr Scheine.
Symbolbild © istockphoto/Tetiana Soares

Insgesamt 15.000 Euro in Form eines Zuschusses gibt es nun für Millionen Bürger. Diese müssen allerdings wissen, wo sie welche Förderung beantragen können.

Der Staat stellt einen 15.000-Euro-Zuschuss zur Verfügung, den sich Millionen Bürger sichern können. Unter bestimmten Voraussetzungen können Arbeitnehmer von diesen Förderungen profitieren.

Zuschuss jetzt nutzen

Die wenigsten dürften wissen, dass der Staat einen sehr großzügigen Zuschuss für Millionen Bürger zur Verfügung stellt. Arbeitnehmer können diese Förderung in Anspruch nehmen, wenn sie eine bestimmte Voraussetzung erfüllen. Dann jedoch sind bis zu 15.000 Euro möglich. Denn diese Unterstützung können fast alle Angestellten beantragen.

Den meisten Menschen dürfte geläufig sein, dass Studierende in Form von BAföG finanzielle Hilfe vom Staat beanspruchen können. Allerdings gilt dieser Anspruch auch für Arbeitnehmer, die sich weiterbilden. Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) ist hierfür zuständig. Wer beispielsweise in Nordrhein-Westfalen eine solche finanzielle Förderung beanspruchen möchte, kann dies insbesondere als angehender Meister im Handwerk tun.

Zuschuss für Fortbildungen gedacht

Das AFBG bezeichnet den Zuschuss als Aufstiegs-BAföG, das für Millionen Bürger eine Unterstützung bieten kann. Ein Lehrgangsbesuch oder eine Fortbildung an einer Fachschule, die speziell dem gewählten Beruf dient, kann beispielsweise durch die Förderung abgedeckt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Fortbildung in Voll- oder Teilzeit wahrgenommen wird.

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Arbeitnehmer, die vorhaben, einen Fortbildungsabschluss zu erzielen, können den Zuschuss ebenfalls beantragen. Gesellen, die eine Meisterprüfung anstreben, angehende Erzieher, Fachwirte oder Techniker können die Förderung ebenso beanspruchen wie Personen, die einen der 700 weiteren berechtigten Fortbildungswege durchlaufen.

Endgültige Fördersumme variiert

Die endgültige Fördersumme hängt vom Vermögen sowie dem Einkommen der Person ab, welche die Förderung für sich beantragt. Laut dem Bundesbildungsministerium kann ein Vollzeit-Geförderter bis zu 963 Euro im Monat erhalten. Einen zusätzlichen Aufschlag von maximal 235 Euro können Verheiratete oder Arbeitnehmer mit Kind bekommen. Alleinerziehende erhalten einen Zuschlag von 150 Euro. Eine konkrete Berechnung kann jedoch erst nach Einreichung aller benötigten Unterlagen durch die zuständige Stelle beim BaföG-Amt erfolgen.