Das Karlsruher Bundesverfassungsgericht hat beschlossen: Künftig muss die Option geben sein, ein drittes Geschlecht im Geburtenregister eintragen zu lassen!
Begründet wird der Beschluss mit dem im Grundgesetz geschützten Persönlickkeitsrecht (Az. 1 BvR 2019/16).
So muss der Gesetzgeber nun bis 2018 eine Neuregelung schaffen, damit neben den Geschlechtern „männlich“ und „weiblich“ eine weitere positive Bezeichnung wie zum Beispiel „inter“ oder „divers“ aufgenommen werden kann.
Schätzungen zufolge leben in Deutschland etwa 160.000 intersexuelle Menschen, jedes 500. Kind wird mit einem Chromosomensatz geboren, der nicht XX oder XY ist.
Bisher wurde diesen Menschen fremdbestimmt ein Geschlecht zugeordnet, teilweise wurden sie diesem sogar operativ angeglichen.