Ab 1. Juli: Neue Corona-Verordnung im Überblick für Baden-Württemberg

Symbolbild Foto: Daniel Bockwoldt/dpa

Karlsruhe-Insider: In den letzten Monaten wurde die Corona-Verordnung aufgrund der veränderten Lage gleich mehrfach geändert. Nun wird eine komplett neue Verordnung verfasst, welche dann übersichtlicher und leichter verständlich sein soll.

Diese neue Verordnung gilt ab dem 1. Juli 2020.

Dadurch sollen die Bürger schneller und leichter sehen, welche Regelungen für den jeweiligen Lebensbereich gelten.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Ab 1. Juli dürfen sich nun im privaten wie im öffentlichen Raum 20 Personen treffen. Hier wird nun nicht mehr zwischen öffentlich und privat unterschieden.

Ab dem 1. Juli ist bei privaten Veranstaltungen bis zu 100 Personen kein Hygienekonzept mehr erforderlich. Dies betrifft Hochzeiten und Familienfeiern.

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Ebenfalls ab dem 1. Juli sind Veranstaltungen bis zu 250 Personen möglich, wenn den Teilnehmern feste Plätze zugewiesen werden und die Veranstaltung nach einem festgelegten Programm durchgeführt wird. Hier sind es kulturelle Veranstaltungen, Opern und Mitgliederversammlungen.

Ab dem 1. August sind wieder Veranstaltungen bis zu 500 Personen erlaubt. Weiterhin untersagt sind Tanzveranstaltungen, Tanzunterricht und Proben.

Bis zum 31. Oktober sind Veranstaltungen über 500 Personen  weiter untersagt.

Clubs und Discotheken bleiben weiterhin geschlossen, ebenso Bordelle und ähnliche Einrichtungen, wo Prostitution betrieben werden kann.

Abstandsregeln und Maskenpflicht bleiben weiter bestehen.