ARD und ZDF in der Bedrängnis – Weitere Details durchgesickert

Das Gebäude der ARD und des Bayrischen Rundfunks in München.
Symbolbild © istockphoto/Anne Czichos

Die öffentlich-rechtlichen Sender sind seit vielen Jahren in der Kritik. Doch nun gibt es wieder einen Knaller. Schlecht für ARD und ZDF.

Bezüglich der beiden Sender ARD und ZDF sind abermals neue Details durchgesickert. Und diese verheißen nichts Gutes. Denn sie erzürnen Verbraucher und zeigen die mangelnden Kontrollen auf.

Keine Genehmigung für persönliche Auslagen nötig

Die Chefs von den öffentlichen rechtlichen Sendern genehmigen sich ihre Ausgaben selbst. Kontrollen gibt es offensichtlich nicht. Dies gilt auch für die Dienstreisen.

Es gibt neun öffentlich-rechtliche ARD-Anstalten. Laut Berichten genehmigen sich in fünf dieser Anstalten und beim ZDF die Dienstreisen selbst.

Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass weder Dienstreisen noch persönliche Auslagen von niemandem oder nur von sich selbst genehmigen lassen. Dies teilten die einzelnen Sender einer Zeitung mit. Auf Nachfrage.

Diese Praxis soll jedoch abgeschafft werden. Das kündigten unter anderem der NDR und der RBB an.

Eigene Genehmigung war lange Standard

Die fehlende Kontrolle ist keine Ausnahmesituation. Im Gegenteil. Beim RBB war dies viele Jahre lang der Standard. Die Intendantin genehmigte sich ihre Ausgaben selbst. Jedoch nur diese.

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Bei den Mitarbeitern ist die Sachlage nämlich eine andere. Diese müssen sich jede Dienstreise und Auslage durch einen Chef genehmigen lassen.

Doch nun wurde dies als Mangel erkannt. Und dieser soll jetzt schleunigst behoben werden. Auch der NDR möchte nachbessern. Die Reisekostenverordnung wird überarbeitet. Und dann wird dort künftig eine Genehmigungspflicht für Intendanten verankert.

Nicht alle Anstalten verfahren so

Diese Nachricht ist sicher für viele ein Schock. Und für die öffentlich-rechtlichen Sender alles andere als rühmlich. Jedoch gibt es auch Grund zur Beruhigung. Denn dieses Verfahren ist nicht bei allen Anstalten üblich.

Die meisten arbeiten mit dem Vier-Augen-Prinzip. So auch der WDR. Dort prüft und genehmigt die Justiziarin und stellvertretende Intendantin die Ausgaben des Intendanten. Auch beim Bayerischen Rundfunk wird so gearbeitet.

Der Deutschlandfunk lässt die Abrechnungen prüfen. Und zwar von einem externen Dienstleister. Dieser gibt sie auch frei. Auch bei der ARD soll es zukünftig eine solche Regelung geben. Dies berichtet die Zeitung.