Bis 300 Euro täglich: Urlauber werden jetzt bei Regen entschädigt

Pärchen Händchen haltend beim Fahrradfahren in Ostfriesland
Symbolbild © istockphoto/Miriam Gimbel

Es ist vielleicht das Schlimmste, was im Urlaub passieren kann: schlechtes Wetter. Wenn es mal wieder kracht und der Regen nicht aufhören will, können Urlauber allerdings entschädigt werden. Voraussetzung dafür ist natürlich eine passende Versicherung, die in solchen Fällen greift.

Eigentlich ist in Deutschland im August der Sommer im vollen Gange. Eigentlich. Denn seit Wochen nieselt, stürmt und teilweise hagelt es überall, wo man auf der meteorologischen Karte nur hinschaut. Wer da in der Hauptferienzeit innerhalb Deutschlands verreist, sollte starke Nerven mitbringen. Insbesondere in solchen Fällen kann eine Urlaubsversicherung ratsam sein, denn durch diese werden Urlauber beim anhaltenden Regen finanziell entschädigt. Eine speziell auf Regen ausgerichtete Versicherung kommt nun aus Hamburg.

Wenn das Wetter nicht mitspielt, hilft die Regenversicherung

Schlechtes Wetter kann immer mal wieder vorkommen. Leider auch im Urlaub. Falls deswegen aber der ganze Urlaub zu scheitern droht, hilft die neue sogenannte Regenversicherung des Unternehmens „Wetterheld“ aus Hamburg. Ursprünglich war diese für Wetter-sensible Berufsgruppen wie Konzertveranstalter, Schausteller oder Landwirte gedacht, doch wegen einer hohen Kundennachfrage will man diese besondere Versicherung auch auf reisende Privatbürger ausweiten.

Die spezielle Versicherung gegen Regen von „Wetterheld“ entschädigt Urlauber in bestimmten Fällen. Dafür müssen natürlich wie bei jeder Versicherung bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Dabei entscheidet jeder Kunde individuell, wie hoch die Entschädigung pro Tag sein soll. Möglich sind dabei zwischen 50 und 300 Euro. Eine stolze Summe, wenn man bedenkt, wie wahrscheinlich es heutzutage ist, dass der Urlaub wegen Regen abgesagt werden muss.

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Diese Voraussetzungen gelten für die Regenversicherung

Nur wenn das Wetter wirklich langanhaltend schlecht und regnerisch ist, entschädigt die Versicherung gegen Regen seine versicherten Kunden und Urlauber. So zählt ein Regentag nur dann als Regentag, wenn man zwischen 10-18 Uhr ein Niederschlag von über 2,9 mm über 90 Minuten misst. Abschließen muss man die Versicherung zudem bis zu 15 Tage vor Reiseantritt. Dies ist eine verständliche Absicherung des Unternehmens.

Zudem ist eine belegbare Reisebuchung erforderlich und es werden zurzeit nur Reiseziele in der EU für die Versicherung angeboten. Die Werte der Wetterstationen sind ausschlaggebend für die Berechnung. Vor Vertragsabschluss überprüft das Hamburger Unternehmen die GPS-Koordinaten des Reiseziels. Daraus ermittelt man relevante Messwerte für den möglichen Schadensersatzfall. So kommen sogar statistisch gesehen sehr regnerische Reiseziele für die Versicherung infrage. Eine Entschädigung erfolgt binnen einer Woche bei Versicherungsfall. Um die Schadensfälle zu regulieren, arbeitet das Start-up zudem mit dem französischen Versicherungskonzern Wakam zusammen.