Bürgergeld ab Januar: Millionen deutsche bekommen mehr Geld

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Ab 2023 gibt es kein Hartz IV mehr. Dieses Modell wird durch das sogenannte Bürgergeld abgelöst. Dadurch bekommen Millionen Bürger mehr Geld vom Staat.

Hartz IV, genauer gesagt das Arbeitslosengeld II, wird ab 2023 durch das Bürgergeld ersetzt. Das hat das Bundeskabinett nun gebilligt. Der Vorteil: Das Bürgergeld ist bedeutend höher als Hartz IV.

Grundsicherung für Arbeitssuchende

Dies stellt das neue Bürgergeld dar. Bürger dürfen es daher nicht mit einem bedingungslosen Grundeinkommen verwechseln. Denn das Bürgergeld steht nicht jedem zu.

Es ist für Menschen ohne Einkommen gedacht und soll sicherstellen, dass diese Menschen ihr Existenzminimum sichern können. Daher gilt: Bürger mit Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, haben dann auch Anspruch auf Bürgergeld. Neue Anträge müssen nicht gestellt werden.

Die Eckpunkte des neuen Bürgergeldes

Menschen, die bislang Anspruch auf Hartz IV hatten, erhalten ab dem 01. Januar 2023 mehr Geld, denn die Regelsätze wurden erhöht. Es gibt rund 50 Euro mehr. Zudem wird die Anpassung der jährlichen Inflation im Voraus bei der jährlichen Anpassung der Regelsätze berücksichtigt.

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Ferner gesteht das Bürgergeld höhere Freibeträge zu. Bürger, die zwischen 520 und 1.000 Euro dazuverdienen, sollen mehr vom Bürgergeld behalten dürfen. Die Freibeträge werden auf 30 Prozent angehoben.

Auch die vorhandenen Ersparnisse dürfen bei einem Neuantrag höher sein als bisher. Ebenso gilt für die Wohnung eine zweijährige Übergangszeit. In dieser müssen Bürgergeldbezieher nicht umziehen. Die Kosten für Wohnung und Heizung werden in diesem Zeitraum in voller Höhe übernommen.

Sanktionen werden entschärft

Dies ist ein weiterer großer Vorteil des Bürgergeldes. Denn mit der Einführung von diesem werden die Leistungsminderungen nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts neu geregelt. So gibt es bereits zu Anfang eine sechsmonatige Vertrauenszeit. In dieser treten keine Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen ein.

Erst nach diesen sechs Monaten dürfen Pflichtverletzungen sanktioniert werden.  Die Leistungsminderungen sind jedoch deutlich geringer als bislang bei Hartz IV.